Großes Interesse an der sogenannten Online-Scheidung

Für viele Ehepaare, die feststellen müssen, dass eine Trennung unausweichlich ist, erscheint eine Online-Scheidung überaus verlockend. Per Mausklick die Formalitäten regeln und sich so die mit einer Scheidung verbundenen Gerichtstermine ersparen zu können, erscheint äußerst erstrebenswert. In Anbetracht dessen ist es nicht verwunderlich, dass viele Verbraucher nach dem Begriff Online-Scheidung und somit nach einer Möglichkeit suchen, sich über das Internet scheiden zu lassen.

Online-Scheidungen in Dänemark

Unter anderem auf „scheidung.de“ ist zu lesen, dass die dänische Regierung auch reine Online-Scheidungen akzeptiert und somit Ehepaaren die Möglichkeit gibt, sich per Mausklick scheiden zu lassen. Für Scheidungswillige spricht der einfache und komfortable Ablauf oftmals für eine Online-Scheidung, während die Behörden in Dänemark vor allem den geringen Verwaltungsaufwand im Blick haben. Sofern beide Ehegatten der Scheidung zustimmen, erweist sich eine Scheidung über das Internet in Dänemark als äußerst simpel. So muss man sich lediglich online identifizieren und kann dann den Scheidungsantrag am Computer ausfüllen. Nach der behördlichen Prüfung gilt die betreffende Ehe dann als geschieden.

Keine reinen Online-Scheidungen in Deutschland

Auch in Deutschland besteht ein großes Interesse an Online-Scheidungen, denen sich verschiedene Anbieter bereits seit mehreren Jahren widmen. So ist es hierzulande ebenfalls möglich, über das Internet eine Scheidung in die Wege zu leiten. In diesem Zusammenhang muss man allerdings berücksichtigen, dass der deutsche Gesetzgeber keine reine Online-Scheidung zulässt, da ein Scheidungsantrag stets schriftlich von einem Rechtsanwalt bei Gericht einzureichen ist. Weiterhin ist das persönliche Erscheinen der beiden Ehegatten vor Gericht unerlässlich, so dass der Begriff Online-Scheidung in Deutschland durchaus missverstanden werden kann.

Verbraucher, die sich hierzulande für eine Online-Scheidung entscheiden, müssen also bedenken, dass das grundlegende Scheidungsverfahren immer das Gleiche ist. In der Bundesrepublik Deutschland kann es demnach keine reine Online-Scheidung geben. Die entsprechenden Angebote beinhalten daher lediglich eine Kommunikation mit dem Anwalt über das Internet, wodurch man sich mitunter die persönlichen Besuche beim Rechtsanwalt sparen kann, wie „shz.de“ zu berichten weiß. Scheidungswillige Eheleute profitieren somit in erster Linie von einem geringeren Aufwand, weil sie Termine beim Anwalt durch die Kommunikation über das Internet ersetzen können. Insbesondere in Scheidungsfällen, in denen alles klar ist und die Beteiligten die Rechtslage kennen, kann eine Online-Scheidung eine komfortable Alternative zum klassischen Vorgehen sein. Der deutsche Gesetzgeber macht hier allerdings keine Unterschiede, so dass sich hinsichtlich der behördlichen Abläufe keine Differenzen ergeben. Dies betrifft unter anderem auch die Kosten, denn der jeweilige Verfahrenswert bestimmt, wie hoch die Gebühren im Rahmen des Scheidungsverfahrens ausfallen.

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