Ombudsmannverfahren

Bei einem sogenannten Ombudsmann handelt es sich um eine unparteiische Person, die im Rahmen einer Auseinandersetzung mehrerer Personen oder Parteien die Funktion des Schiedsmannes übernimmt. Folglich soll ein Ombudsmann stets zur Schlichtung von Streitigkeiten beitragen und die beteiligten Personen zumindest an einen Kompromiss heranführen. Hierzulande kommen Ombudsmänner in praktisch allen Bereichen des alltäglichen Lebens zum Einsatz und erfüllen somit vielfältige Aufgaben. Neben der unparteiischen Analyse von Streitfällen ist es auch Aufgabe des Ombudsmannes die angeführten Argumente abzuwägen, Schäden zu vergleichen und eine friedliche und möglichst für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten.

Das Ombudsmannverfahren ist eine Schlichtung

Das Ombudsmannverfahren wurde im Jahre 1992 durch den Bundesverband deutscher Banken e.V. ins Leben gerufen und bildet ein spezielles Schlichtungsverfahren, das zur außergerichtlichen Einigung zwischen Bankkunden und Kreditinstituten dient. Auf diese Art und Weise sollen Meinungsverschiedenheiten schnell und für beide Seiten kostengünstig beigelegt werden.

Als juristische Basis für das Ombudsmannverfahren fungiert die Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe. In § 5 VerfahrensO wird zudem definiert, dass jede Partei ihre Kosten im Rahmen eines solchen außergerichtlichen Verfahrens selbst zu tragen hat sodass unabhängig von der Entscheidung des Ombudsmannes eine einzelne Partei nie mit den gesamten Kosten belastet wird.

Qualifikationen des Ombudsmanns

Im Zuge eines offiziellen Ombudsmanns Verfahrens kann natürlich nicht jeder als Ombudsmann tätig werden schließlich erfordert diese Position eine gewisse Sachkenntnis. So muss der Ombudsmann über eine Befähigung zum Richteramt verfügen und darüber hinaus selbstverständlich absolut unparteiisch sein was durch die unabhängige Tätigkeit gewährleistet wird. Die Geschäftsführung der jeweiligen Bank kann einen Ombudsmann vorschlagen, der dann für drei Jahre durch den Bundesverband deutscher Banken e.V. einberufen wird.

Der so bestellte Ombudsmann erhält eine umfassende Kontrollbefugnis, die neben Beschwerden von Verbrauchern unter anderem auch den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr abdeckt. Falls es also diesbezüglich zu Streitigkeit zwischen der Bank und ihren Kunden kommen, versucht der Ombudsmann dies mithilfe eines Ombudsmanns Verfahrens zu klären.

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