Obduktion

Obduktion, dies bedeutet die Öffnung eines toten Körpers. Es ist somit auch die letzte ärztliche Untersuchung eines Menschen. In der Regel wird sie veranlasst, wenn die Feststellung der Todesursache nicht eindeutig möglich ist. Bei der Vermutung eines Verbrechens ist sie unabdingbar. Sie wird je nach Art und Zielsetzung von Pathologen oder Gerichtsmedizinern ausgeführt. Das Verfahren bei der Obduktion gleicht im Prinzip auch dem chirurgischen Eingriff am lebenden Menschen.

Obduktion die Formen

Es sind drei verschiedene Obduktionsformen möglich:

Klinisch durchgeführte Obduktion

In Krankenhäusern werden Verstorbene meist nur Obduktionen vorgenommen wenn diagnostisch oder therapeutisch noch Unklarheiten beseitigt werden müssen.  Die Obduktion kann darstellen welche Grunderkrankungen zur Todesursache geführt haben. Auch über den Erfolg oder Misserfolg einer  kann sie Aufschluss geben. Die Anordnung dieser Obduktionen basiert auf dem Krankenanstaltengesetzes (KAG).

Auch in der Praxisausbildung von Medizinstudenten und jungen unerfahrenen Ärzten spielt die Obduktion eine wesentliche Rolle. Krankenhäuser können hierdurch die Qualität der Ausbildungen sichern in der medizinischen Diagnostik und Therapie. Sie sind eine Hilfe für die Studierenden und auch für promovierte Mediziner krankhafte Veränderungen besser zu erkennen.

Zudem können Vergleiche angestellt werden zwischen Obduktionsbefunden und klinischen Befunden. Im 19. Jahrhundert haben Obduktionen prägend zum Fortschritt der Medizin beigetragen.

Behördlich angeordnete Obduktion

Behördlich wird sie bei Todesfällen mit ungeklärten Ursachen durch eine Behörde nach einem Antrag vom amtlichen Toten – Beschauer bestellt. Die behördlich eingeleitete Obduktion kann auch in Krankenhäusern oder Pflegeheimen angeordnet werden. Die Verrichtung der Obduktion erfolgt von Pathologen oder nicht so oft durch einen Gerichtsmediziner.

Gerichtlich notwendige Obduktion

Bei Verdacht auf ein Verbrechen wird die gerichtliche Obduktion notwendig. Sie wird regelmäßig vom zuständigen Staatsanwalt angeordnet. Die Durchführung erfolgt durch einen  hierfür ausgebildeten Gerichtsmediziner. Teile der Obduktion erfolgen auch im Beisein eines Untersuchungsrichters. 

Bei einem Verdacht auf Fremdverschulden unmittelbar bei einem ärztlichen Eingriff (Tod auf dem OP – Tisch). In unklaren Fällen wird Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet. Bei geringen Unklarheiten erfolgt eine gerichtlich angeordnete Obduktion.

Obduktion – ist die Zustimmung der Angehörigen notwendig?

Ob eine Zustimmung der Angehörigen notwendig ist, hängt von verschiedenen Bereichen, den Umständen und dem Ort des Todes ab ab. Eine allgemeine behördlich angeordnete Obduktion kann durch die Angehörigen grundsätzlich nicht verwehrt werden. Bei behördlich notwendigen und vor allem bei den gerichtlichen Obduktionen ist die Zustimmung der Angehörigen nicht notwendig.

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