Gutachterkosten
Während eines gerichtlichen Prozesses oder einer anderweitigen, juristischen Auseinandersetzung ist häufig eine Stellungnahme eines Sachverständigen erforderlich, die zur Klärung verschiedener Punkte beitragen soll. Hierbei handelt es sich um ein Gutachten eines Gutachters. Dieser zeichnet sich durch eine besondere Sachkenntnis in einem bestimmten Bereich aus und kann dank seines außergewöhnlichen Fachwissens eine objektive und korrekte Einschätzung der Sachlage abgeben. Die berufliche Funktion des Gutachters beschränkt sich stets auf das Fachgebiet, in dem dieser hauptberuflich tätig ist, und wird für gewöhnlich auf freiberuflicher Basis ausgeführt. Da es sich bei dem Begriff Gutachter um keine geschützte Berufsbezeichnung handelt, kann sich hierzulande grundsätzlich jeder so nennen. Der Ausdruck Sachverständiger, der oft als Synonym für Gutachter benutzt wird, ist dahingegen geschützt und darf ausschließlich von offiziell anerkannten Sachverständigen geführt werden.
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Gutachterkosten – Gerichts- und Grundstücksgutachter
Neben Gerichtsgutachtern, die juristischen Streitigkeiten vom Gericht bestellt werden gibt es auch Gutachter, die sich mit der Bewertung von Grundstücken befassen. So werden laut § 192 des Baugesetzbuches die Mitglieder eines Gutachterausschusses ebenfalls als Gutachter bezeichnet. Wer die Dienste eines solchen Experten in Anspruch nimmt, muss jedoch die anfallenden Gutachterkosten tragen, die mitunter recht rasant in die Höhe schnellen können. Im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses muss für gewöhnlich der Verlierer die gesamten Verfahrenskosten übernehmen zu denen natürlich auch die Gutachterkosten zählen.
Gutachterkosten – Beispiele
Die Gutachterkosten für die Anfertigung einer Expertise durch einen Gutachterausschuss sind im Gegensatz dazu festgelegt und können somit nicht vom jeweiligen Gutachter variiert werden. So werden bei der Beantragung eines solchen Gutachtens in der Regel erst einmal pauschal 700 Euro fällig, die hier den Grundbetrag darstellen. Darüber hinaus muss der Antragssteller noch Gutachterkosten in Höhe von zwei Tausendstel des ermittelten Wertes tragen. Diese zwei Tausendstel gelten aber maximal bis zu einem Wert von 770.000 Euro. Liegt der Wert des zu begutachtenden Objekts über dieser Obergrenze belaufen sich die Gutachterkosten des Gutachterausschusses stattdessen auf nur ein Tausendstel des Wertes. Diese Gutachterkosten verstehen sich selbstverständlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sodass sich der zu zahlende Betrag dementsprechend erhöht.
Obwohl ein Gutachten somit durchaus recht kostspielig sein kann, sollte man sich von den vermeintlich hohen Gutachterkosten auf keinen Fall abschrecken lassen. Schließlich erhält man auf diese Art und Weise wichtige Informationen über den tatsächlichen Wert eines Grundstücks und hat so einen Anhaltspunkt für die Verhandlungen mit dem Verkäufer. Außerdem wird ein derartiges Gutachten für gewöhnlich auch von den Banken anerkannt, sodass die Nutzung eines Grundstücks als Kreditsicherheit so deutlich erleichtert wird.