Kindertagespflege durch versierte Betreuungspersonen
Viele Paare stehen früher oder später vor der Frage: Kinder oder Karriere? Der Wunsch nach eigenen Kindern ist oftmals sehr groß, schließlich würde der Nachwuchs die eigene Familie erst perfekt machen und wird daher häufig als Krönung einer Partnerschaft betrachtet. Gleichzeitig will man aber auch nicht auf beruflichen Erfolg verzichten und möglichst Karriere machen. Hieraus ergibt sich eine gewisse Zwickmühle, da viele Paare glauben, sich zwischen Kindern oder der Karriere entscheiden zu müssen. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich, sofern man eine adäquate Betreuung für seinen Nachwuchs findet. Kindergärten und Kindertagesstätten erfüllen diese Aufgabe in der Regel zufriedenstellend, entsprechende Plätze sind jedoch rar und oftmals nur für etwas ältere Kinder geeignet.
Aus diesem Grund sehen sich viele Eltern zunächst gezwungen, während der ersten Lebensjahre des Kindes beruflich zu pausieren, um eine optimale Betreuung sicherzustellen. Ist der Nachwuchs dann alt genug für den Kindergarten, erweist sich der Wiedereinstieg in den Beruf häufig als schwierig, wodurch die angestrebte Karriere in weite Ferne rückt. Dieses Szenario hält Berufstätige oft davon ab, Kinder zu bekommen, oder ist zumindest dafür verantwortlich, dass die Entscheidung für die Familie erst deutlich später fällt, nachdem man sich beruflich bereits etabliert hat.
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Kindertagespflege – Die Lösung für berufstätige Eltern
Eine kompetente Kindertagespflege kann hier aber Abhilfe schaffen und jungen Eltern die Möglichkeit geben, Karriere und Kinder problemlos miteinander zu vereinen. Wer Beruf und Familie unter einen Hut bekommen möchte und hierzu auf eine Kindertagespflege zurückgreifen will, braucht natürlich eine versierte Betreuungsperson, der man den Nachwuchs bedenkenlos anvertrauen kann. Aus diesem Grund ist die Auswahl der Betreuungsperson von zentraler Bedeutung, da die Kinder hier selbstverständlich bestens aufgehoben sein müssen, damit sich die Eltern voll und ganz auf ihren beruflichen Alltag konzentrieren können.
Die Tagespflegeperson, auch Tagesmutter oder Tagesvater genannt, sollte daher über eine entsprechende Qualifikation verfügen und im Umgang mit Kindern geschult sein. Neben einer altersgerechten und pädagogisch ansprechenden Betreuung muss in der Kindertagespflege ebenfalls ein angemessenes Umfeld vorhanden sein. Zudem muss die Betreuungsperson im Bereich Kinderernährung versiert sein und darüber hinaus medizinische Grundkenntnisse besitzen, um einen Notfall erkennen und dann entsprechende Erstmaßnahmen ergreifen zu können.
Die Finanzierung einer solchen Kinderbetreuung ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt, schließlich soll die Betreuung nicht einen Großteil des Einkommens verschlingen. Um dies zu verhindern, hat der deutsche Gesetzgeber im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs, welches für die Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist, mit § 24 SGB VIII ein entsprechendes Gesetz juristisch verankert. Hierin ist unter anderem festgelegt, dass das Jugendamt eine Kindertagespflege bei unter 3-Jährigen finanziert, sofern die Eltern beruflich tätig sind. Die Eltern müssen sich hieran lediglich beteiligen.
Tagespflege behinderter Kinder
Eine Kindertagespflege könnte auch notwendig werden, wenn das Kind eine Behinderung hat. Hierbei wären allerdings andere Voraussetzungen zu beachten, denn in diesem Fall ist eine andere Art der Pflege und Betreuung notwendig. Hierfür können die Eltern auch Pflegegeld in Anspruch nehmen. Die Pflegegeld Höhe ist wie bei allen anderen Pflegeleistungen auch von der Schwere der Behinderung und dem Aufwand der Pflegeleistungen abhängig. Die Eltern müssen die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse beantragen.