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Schiedsgericht

Das Schiedsgericht ist ein privates Zivilgericht. Es gilt als legitimes Mittel der Rechtsfindung bei einem Streit in zivilen Fragen zwischen zwei oder mehr privaten Parteien. Das Urteil eines Schiedsgerichts ist der Schiedsspruch, er wird mit Hilfe eines Schiedsverfahrens ermittelt.

Gesetzliche Regelungen zum Schiedsgericht

Das staatliche Schiedsrecht regelt die genauen Formalitäten und Umstände des Schiedsgerichts. Ein Schiedsgericht kann zur Regelung bemüht werden, wenn die im Streit beteiligten Parteien sich dahingehend einigen und einen dementsprechenden Vertrag schließen. Auch die Wahl der Schiedsrichter ist Bestandteil des Vertrags.
Das Schiedsgericht kann nur in zivilen Angelegenheiten entscheiden, die durch einen Vergleich beigelegt werden können.

Bindende Entscheidung

Das Urteil eines Schiedsgerichts nennt man Schiedsspruch. Der Schiedsspruch ist rechtlich bindend, er ist ein rechtskräftiges Urteil. Haben die Parteien sich einmal für ein Schiedsgericht entschieden, bleibt der Weg zu einem staatlichen Zivilgericht in derselben Angelegenheit verschlossen.
Lediglich bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Schiedsgerichts- Verfahrensrecht kann eine Aufhebung des Schiedsspruchs durch das Oberlandgericht angestrebt werden.

Gründe ein Schiedsgericht zu bemühen:

Ein Schiedsgericht bietet gewisse Vor- und Nachteil im Vergleich zum staatlichen Zivilgericht. Das Schiedsgericht entscheidet in einer einzigen Instanz, wodurch das Verfahren natürlich erheblich schneller abgewickelt werden kann. Gleichzeitig können dadurch aber häufiger Fehlentscheidungen getroffen werden, die dann nicht mehr revidiert werden können. Die Kosten des Schiedsgerichts können sowohl höher als auch niedriger als bei einem Gerichtsverfahren ausfallen. Bei einer Berechnung sollte auch der Streitwert mit in Berechnung gezogen werden. Ein Schiedsgericht wird nicht öffentlich gehalten. Eine private Behandlung der Streitigkeiten kann beiden Parteien entgegen kommen. Dadurch, dass das Schiedsgericht sich mit einem speziellen Fall beschäftigt, besteht eine wesentlich höhere Flexibilität, was beispielsweise Verhandlungszeit oder Ort betrifft.

Das DIS

Das DIS ist das Deutsche Institut für Schiedsgerichtsbarkeit. Es ist ein Verein, der die Institution des Schiedsgerichts unterstützt und fördert. Materialien und Hilfe zum Schiedsgericht werden dort zur Verfügung gestellt.



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