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Offenbarungseid

Der Rechtsbegriff Offenbarungseid ist vielen Menschen sehr geläufig, doch inzwischen veraltet und durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt worden. Seit dem Jahr 1970 wird nach den gesetzlichen Vorschriften nun die aktuelle Bezeichnung "Eidesstattliche Versicherung zur Vollständigkeit und Richtigkeit im Vermögensverzeichnis gemachter Angaben" genutzt.

Offenbarungseid–

eidesstattliche Versicherung (neu)

Der Offenbarungseid wurde im Rahmen von Zwangsvollstreckungen notwendig.
Üblicherweise wird die alte Umschreibung "Offenbarungseid" auch weiterhin angewendet. Die Gläubiger sollen durch diese Erklärung einen Einblick über die finanziellen Verhältnisse des Schuldners erhalten. Der Schuldner musste vor dem Ablegen des Offenbarungseides ein vollständiges Vermögensverzeichnis aufstellen und ergänzend einen Eid ablegen. Der Eid bekräftigt, dass alle im Verzeichnis benannten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen komplett sind.

Es dürfen keinesfalls Vermögensgegenstände im Verzeichnis „vergessen“ werden. Eine vorsätzliche unrichtige oder unvollständige Auflistung als Grundlage für den Offenbarungseid (eidesstattliche Versicherung) ist gesetzlich strafbar. Die Abnahme einer solchen Vermögensliste muss ein beauftragter Gerichtsvollzieher durchführen. Er selbst muss ebenfalls eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Offenbarungseid leisten – was nun?

Vor der Blamage, falls der Offenbarungseid öffentlich bekannt wird fürchten sich die meisten betroffenen Menschen. Eine Bekanntmachung findet jedoch nicht statt. Allerdings wird die Abgabe des Eides der Schufa gemeldet. Die eidesstattliche Versicherung (so wird der „Offenbarungseid“ inzwischen genannt) hat jedoch für verschuldete Gläubiger einige Vorteile. Wer öffentlich beeidet hat, dass nicht gepfändet werden kann, wird vorläufig erst einmal Ruhe vor den Schuldeneintreibern haben.

Schuldner gehen der unangenehmen Prozedur gern aus dem Weg. Im Extremfall drohen jedoch auch Haftstrafen und der Schuldner kann infolgedessen auch zur Abgabe des Offenbarungseides (eidesstattlichen Versicherung) gezwungen werden.

Aufgrund einer Weigerung darf man jedoch nur fest gehalten werden, bis alle erforderlichen Dokumente ausgefüllt beeidet und unterschrieben sind.

Die eidesstattliche Versicherung muss in allen Punkten die Wahrheit enthalten, wenn man bei Unwahrheiten ertappt wird bleibt das gewiss nicht ohne Folgen, im Gegenteil es folgt ein Strafverfahren.

Fazit: Jeder überschuldete Gläubiger sollte bedenken, welche Vorteile der Offenbarungseid (eidesstattliche Versicherung) hat. Eine Möglichkeit zum Ausweichen gibt es noch den Gerichtsvollzieher für sich zu gewinnen nämlich dass sie in einem bestimmten Zeitraum wirklich zahlen können und werden. Der Gerichtsvollzieher könnte in diesem Fall mit Zustimmung des Gläubigers den Beeidungstermin bis zu 6 Monate hinauszögern, Sie müssten allerdings überzeugen. Diese Überzeugungskraft hat man allerdings, wenn überhaupt, dann nur beim ersten Mal! Meist wird darauf auch nur vertraut, wenn sich an Ihrer Gesamtsituation Gravierendes geändert hat, z.B. eine gute Arbeitsstelle oder ein Sparguthaben als Sicherheit wird der Aufschub bewilligt.



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