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Waisenrente

Die Waisenrente ist eine andauernde Zahlung, die im Falle des Todes an die Kinder oder seltener an andere Angehörige gezahlt wird wenn der Verstorbene rentenberechtigt war. Die Waisenrente wird gezahlt von der gesetzlichen Sozial-, Renten- oder Unfallversicherung. Sie kann auch durch das Unfallsversorgungsrecht begründet sein.

Die Waisenrente soll entfallende Unterhaltszahlungen vorwiegend an die Kinder eines Verstorbenen ausgleichen. Beim Tod eines Elternteils wird die Halb-Waisenrente gezahlt, sollten beide Elternteil verstorben sein, besteht das Anrecht auf die volle Waisenrente.

Wer hat Anrecht auf eine Waisenrente?

Anrecht auf die Waisenrente haben:

  • Leibliche Kinder
  • Uneheliche Kinder, bei denen die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt wurde
  • Adoptierte Kinder
  • Stief- und Pflegekinder, die mindestens seit einem Jahr im Haus des Verstorbene gelebt haben
  • Enkelkinder oder Geschwister, wenn sie im Haus des Verstorbenen gewohnt haben und vorwiegend von seinem Unterhalt gelebt haben.

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

Grundsätzlich wird die Waisenrente bis zur Erlangung der Volljährigkeit, also bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, gezahlt. Befindet sich der Waisenrenten-Berechtigte zur Ausbildung in der Schule einem Betrieb oder in einem Erststudium kann die Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden. Auch bei geistig oder körperlich behinderten Kindern ist 27 die Höchstaltersgrenze.

Beeinträchtigt eine Adoption die Zahlung der Waisenrente?

Sollte ein Berechtigter adoptiert werden, bleibt der Anspruch auf Waisenrente bestehen. Eine später erfolgende Adoption beeinflusst also die Zahlung der Waisenrente nicht.

Die Höhe der Waisenrente

Grundlage für die Bemessung der Waisenrente ist die Höhe der Rentenansprüche, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte. Es können Ansprüche auf mehrere Waisenrenten zusammen treffen (Rente wegen Erwerbsminderung, Unfallversicherung, etc.). In diesem Fall wird die höchste Waisenrente ausbezahlt. Die genauen Regelungen zur Höhe der Waisenrente sind im Sozialgesetzbuch nieder gelegt.



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