Vorsorgevollmacht
Durch einen Unfall kann man plötzlich und unerwartet zum Pflegefall werden. Rechtlich bindende Vollmachten kann man nicht mehr leisten. Wer für einen hilflosen Menschen handeln darf ist ohne eine Vorsorgevollmacht absolut unklar. In diesem Fall ist es entscheidend dass man rechtzeitig Vorsorge getroffen hat. Der Aufwand, eine Vorsorgevollmacht vorbeugend zu erstellen ist nicht besonders groß, der erzielte Nutzen im Notfall jedoch enorm wichtig.
Kein Mensch kann in die Zukunft sehen, doch jeder sollte ganz einfach die notwendige Vorsorge treffen. Dies gilt nicht nur für ältere Menschen, eine Vorsorgevollmacht sollte generell für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit erstellt werden. Wenn der Fall eintritt, was ja keiner hofft und wünscht, ist es gut wenn eine Person des eigenen Vertrauens rechtsverbindliche Erklärungen im eigenen Namen abgeben kann. Es ist ein weit verbreiteter und sich hartnäckig haltender Irrtum, dass der Ehepartner oder die Kinder dazu befugt sind aufgrund des verwandtschaftlichen Verhältnisses. Ohne eine schriftlich vorgelegte Vollmacht zur Berechtigung der rechtlichen Vertretung ist das nicht möglich.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eheleute oder weitere enge Verwandte sind also nicht automatisch Stellvertreter deshalb ist die Vorsorgevollmacht eine gute Vorsorge die man verfügen kann, solange man noch selbst zu handeln in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht ist von der Betreuungsverfügung zu unterscheiden. Die Betreuungsverfügung darf nur durch ein Gericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist. Die Betreuung ist auf jeden Fall nicht mehr erforderlich, wenn der betreffende Mensch einem Dritten (Ehegatten, Kinder usw.) schon eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. In diesem Fall muss das Gericht ja nicht mehr für ihn tätig werden.
Damit ist bevor der Fall der Hilfsbedürftigkeit eintritt vorgesorgt, dass jemand dazu bevollmächtigt wurde die rechtlich gültigen Erklärungen abzugeben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vollmachtgeber hierzu nicht mehr in der Lage ist. Durch die Vollmacht wird auch den Angehörigen die schwere Situation erleichtert. Es gibt auch keine unnötigen Verzögerungen, denn die Handlungen können aufgrund der Vollmacht sofort ausgeführt werden. Ansonsten müsste auch das Vormundschaftsgericht noch eingeschaltet werden und einen Betreuer bestellen. Diese Zeitverzögerung würde auf jeden Fall vermieden.
Hinweis: Es gibt auch die Registrierungsmöglichkeit für die Vorsorgevollmacht.
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