Sonntag, 26. Mai 2013
Ratgeber | Fragen & Antworten | Muster & Vorlagen | Testament
Erbrecht-heute.de
  • STARTSEITE
  • RATGEBER
    • Magazin
    • Erben & Vererben
    • Testament
    • Erbrecht
    • Erbschaftssteuer
    • Pflege
    • Vorsorge
    • Familienrecht
    • 50plus
    • Scheidung
  • FRAGEN & ANTWORTEN
  • MUSTER & VORLAGEN
  • TESTAMENT
Sie befinden sich hier: Erbrecht-heute.de › Erbrecht alphabetisch › Erbrecht V › Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Durch einen Unfall kann man plötzlich und unerwartet zum Pflegefall werden. Rechtlich bindende Vollmachten kann man nicht mehr leisten. Wer für einen hilflosen Menschen handeln darf ist ohne eine Vorsorgevollmacht absolut unklar. In diesem Fall ist es entscheidend dass man rechtzeitig Vorsorge getroffen hat. Der Aufwand, eine Vorsorgevollmacht vorbeugend zu erstellen ist nicht besonders groß, der erzielte Nutzen im Notfall jedoch enorm wichtig.

Kein Mensch kann in die Zukunft sehen, doch jeder sollte ganz einfach die notwendige Vorsorge treffen.  Dies gilt nicht nur für ältere Menschen, eine Vorsorgevollmacht sollte generell für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit erstellt werden. Wenn der Fall eintritt, was ja keiner hofft und wünscht, ist es gut wenn eine Person des eigenen Vertrauens rechtsverbindliche Erklärungen im eigenen Namen abgeben kann. Es ist ein weit verbreiteter und sich hartnäckig haltender Irrtum, dass der Ehepartner oder die Kinder dazu befugt sind aufgrund des verwandtschaftlichen Verhältnisses. Ohne eine schriftlich vorgelegte Vollmacht zur Berechtigung der rechtlichen Vertretung ist das nicht möglich.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Eheleute oder weitere enge Verwandte sind also nicht automatisch Stellvertreter deshalb ist die Vorsorgevollmacht eine gute Vorsorge die man verfügen kann, solange man noch selbst zu handeln in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht ist von der Betreuungsverfügung zu unterscheiden. Die Betreuungsverfügung darf nur durch ein Gericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist. Die Betreuung ist auf jeden Fall nicht mehr erforderlich, wenn der betreffende Mensch einem Dritten (Ehegatten, Kinder usw.) schon eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. In diesem Fall muss das Gericht ja nicht mehr für ihn tätig werden.

Damit ist bevor der Fall der Hilfsbedürftigkeit eintritt vorgesorgt, dass jemand dazu bevollmächtigt wurde die rechtlich gültigen Erklärungen abzugeben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vollmachtgeber hierzu nicht mehr in der Lage ist. Durch die Vollmacht wird auch den Angehörigen die schwere Situation erleichtert. Es gibt auch keine unnötigen Verzögerungen, denn die Handlungen können aufgrund der Vollmacht sofort ausgeführt werden. Ansonsten müsste auch das Vormundschaftsgericht noch eingeschaltet werden und einen Betreuer bestellen. Diese Zeitverzögerung würde auf jeden Fall vermieden.

Hinweis: Es gibt auch die Registrierungsmöglichkeit für die Vorsorgevollmacht.



Artikel zum Thema Vorsorgevollmacht
abstandVorsorgevollmacht Vorlage
abstandMustertestament
abstandBetreuungsverfügung
abstandVormundsschaftsgericht

Sie haben nicht gefunden wonach Sie suchen?


Bewertung dieser Seite: 4 von 5 Punkten. (2 Bewertungen) Vielen Dank für Ihre Bewertung (3 Bewertungen)

Finden Sie diese Seite hilfreich? Geben auch Sie mit einem Klick auf die Sterne Ihre Bewertung ab. (1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)

		
		

Testament Muster und Vorlagen

Erbrecht von A-Z Pfeil

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Erbrecht » V

  • Vererben
  • Verfügungen
  • Verfügungsbefugnis
  • Verfügungsbeschränkungen
  • Vergleichswertverfahren
  • Verjährung Pflichtteil
  • Verjährungshemmung
  • Vermächtnis
  • Vermögensnachfolge
  • Versorgungsfreibetrag
  • Versorgungsvollmacht
  • Verwandtenerbfolge
  • Verzichtserklärungen
  • Vollmacht
  • Vollmacht Muster
  • Vollmachten
  • Vollmachtserklärung
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Voraus
  • Vorausvermächtnis
  • Vorempfang
  • Vorerbe
  • Vorerbschaft
  • Vorlage Testament
  • Vorlage Testament handschriftlich
  • Vormundschaft
  • Vormundschaftsgericht
  • Vorsorgemaßnahmen
  • Vorsorgeverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Vorsorgevollmacht Formular
  • Vorsorgevollmacht Vordruck
  • Vorsorgevollmacht Vorlage
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Vorzeitiger Erbausgleich
  • Vorzeitiges Erbe

MEIST GELESEN
Schenkungsvertrag
Schiedsgericht
Schenkungssteuer
Bedürftigentestament
Testierfähigkeit

NEUESTE THEMEN
Erbschein & Nachlass
Teilungsversteigerung
Vorsorgevollmacht
Generalvollmacht
Gesetzlicher Erbteil

TESTAMENT
Testament Vorlage
Testament schreiben
Testament Formulierung
Testament verfassen
Berliner Testament Muster

FRAGEN & TIPPS
Internationales Erbrecht
Muster & Vorlagen
Berliner Testament
Erbschaftssteuer
Erbrecht & Schenkung

INTERN
Impressum
Datenschutzerklärung
RSS, Schnellzugriff
Presse & Links
Vollmacht Muster

© 2009 - 2013 Erbrecht-heute.de
Erbrecht-heute.de