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Versorgungsvollmacht

Jeder Mensch könnte plötzlich und unerwartet ein Pflegefall werden. Wenn dieser Fall erst eingetreten ist, ist es zu spät noch rechtlich bindende Vollmachten zu verfügen. Wer für Sie, wenn Sie hilflos sind handeln darf ist zunächst ohne eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht absolut unklar. Im Notfall kommt es darauf an dass man frühzeitig Vorsorge getroffen hat. Mit einem minimalen Aufwand ist das erledigt und eine Vorsorgevollmacht hinterlegt. Die vorbeugende Maßnahme zu erledigen ist einfach und der erzielte Nutzen im Notfall groß.

Wenn die Versorgungsvollmacht benötigt wird, was niemand hofft und man wünscht es auch keinem Menschen, ist es vielleicht sogar lebensrettend wenn ein Mensch, dem man vertraut rechtsgültige Erklärungen abgeben kann. Es existiert nämlich der Irrglaube dass der Ehegatte oder die eigenen Kinder dazu befugt wären. Doch allein aufgrund der Verwandtschaft ergibt sich eine solche Befugnis nicht. Ohne eine schriftlich vorgelegte Vollmacht sind den Angehörigen buchstäblich die Hände gebunden.

Versorgungsvollmacht – brauche ich einen Notar oder Rechtsanwalt?

Muss ich einen Notar oder Anwalt hinzuziehen um eine Versorgungsvollmacht zu schreiben? Grundsätzlich nein, Sie können diese Verfügung selbst erstellen, es wäre aber aus Gründen der Rechtssicherheit zu empfehlen sich fundierten Rat einzuholen.

Ausnahme: Vollmachten die den Vollmachtnehmer auch zur Berechtigung über Grundstücksgeschäfte ermächtigen sollen. Zur Beurkundung und auch für die Eintragung in das Grundbuch muss ein notariell beurkundetes Dokument vorliegen.

Versorgungsvollmacht -  kann ich mich vor einem Missbrauch schützen?

Der beste Schutz den es gibt, kann nur die Beauftragung eines vertrauenswürdigen Menschen sein. Der Vollmachtgeber sollte zu dem Bevollmächtigten so viel Vertrauen haben, dass er ihm unbedenklich sein Leben anvertrauen kann. Dieses große Vertrauen ist notwendig, denn er wird vielleicht ganz existenzielle Fragen in Ihrem Namen entscheiden müssen. Wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel an der Integrität des Bevollmächtigten haben, ist es nicht sinnvoll über juristische Sicherungsmaßnahmen nachzudenken. Überlegen Sie in diesem Falle bessern, einen anderen Menschen zu bevollmächtigen.

Eine weitere Möglichkeit wäre auch mehrere Bevollmächtigte zu bestimmen, die einander vielleicht kontrollieren oder die auch nur gemeinschaftlich entscheiden können.



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