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Unternehmenstestament

Beinahe ein Drittel aller Unternehmensübergaben erfolgen nach Krankheits- oder Todesfällen. Bedauerlich viele dieser Übergaben sind gar nicht oder nicht ausreichend vorbereitet und durch ein lückenloses Unternehmertestament geregelt. Die traurige Folge dieser mangelnden Vorbereitung ist für nicht wenige Unternehmen die Insolvenz. Um das zu verhindern sollte in jedem Fall frühzeitig ein Unternehmertestament geschlossen werden, wobei mehrere komplizierte rechtliche Aspekte bedacht sein wollen.

Relevante Themen in einem Unternehmertestament

Zunächst einmal sollte geklärt werden, ob das Unternehmen bestehen bleiben soll. Zudem ist wichtig, ob eine Teilauflösung oder ein Teilverkauf, oder eine komplette Auflösung oder ein Verkauf des Unternehmens angedacht ist. Das größte Problem bei der Verfassung eines Unternehmertestaments ist häufig das Abwägen zwischen Notwendigkeiten aus unternehmerischer oder familiärer Sicht.

Wichtige Fakten, die in einem umfassenden Unternehmertestament unbedingt geklärt werden sollten, sind:

Die Nachfolge des Unternehmers, denn im Idealfall sollte die Nachfolge vorbereitet werden, damit die Übergabe problemlos funktioniert. Ein geeigneter Nachfolger aus der Familie, ein direkter Nachkomme beispielsweise, ist für viele Unternehmer der beste Fall. Aber auch die Einsetzung eines Geschäftsführers oder eine Beteiligung ausgewählter Mitarbeiter am Unternehmen können denkbare Alternativen sein.

Finanzielle Absicherung der Familie: Ehepartner und (minderjährige) Kinder des Unternehmers müssen versorgt sein. Falls die Versorgung aus privaten Mitteln nicht gewährleistet ist, könnte beispielsweise eine Rente aus dem Unternehmen an den Ehepartner verfügt werden.

Erbschaftssteuer mit einplanen: Die Höhe der Erbschaftssteuer und eventueller Abfindungszahlungen sollte unbedingt mit eingeplant werden. Ebenso sollte verfügt werden, aus welchen Mitteln die Erbschaftssteuer gezahlt werden kann, damit das Unternehmen nicht dadurch in seiner Substanz angegriffen wird.

Erbrecht bedenken: Alle Familienangehörigen, die Anrecht auf einen Pflichtteil haben, müssen einbezogen werden. Der Pflichtanteil für einen Hinterbliebenen, der ein Anrecht auf einen gesetzlichen Erbteil hat, beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Ziele des Unternehmertestaments

Ziel des Unternehmertestaments ist eine möglichst komplikationslose Unternehmensübergabe. Der Unternehmenserhalt und die Existenzsicherung der Familie des Unternehmers sind dabei zwei wichtige Aspekte, die genau aufeinander abzustimmen sind. Die Frage der Unternehmensnachfolge spielt dabei eine zentrale Rolle.

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