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Treuhandeigentum

Was genau ist Treuhandeigentum?

Treuhandeigentum ist Eigentum, das von einem Treugeber an einen Treunehmer im Rahmen eines Treuhandvertrags übertragen wird. Der Treunehmer tritt von da an als Eigentümer des Treuhandeigentums auf und zwar in dem Maß, dass er in der Außenansicht als vollständiger Eigentümer erscheint. In Wahrheit bleibt der Treunehmer an den Vertrag mit dem Treugeber gebunden, das heißt er darf das Treuhandeigentum nur gemäß den im Vertrag stehenden Beschränkungen verwalten.

Beschränkungen zum Treuhandeigentum

Der Treugeber legt für gewöhnlich im Treuhandvertrag genau fest, welche Aufgaben und Rechte der Treunehmer in Bezug auf das Treuhandeigentum hat. Dem Treunehmer ist es aber möglich, diese Beschränkungen zu überschreiten, da er nach außen hin Rechtsstellung  eines Eigentümers hat – und zwar in dem Maß, dass er nicht als Treuhandnehmer zu erkennen ist, wenn er dies nicht wünscht.
Bei Überschreitungen der Vertragsbedingungen zum Treuhandeigentum, ist der Treunehmer gegenüber dem Treugeber schadensersatzpflichtig.

Ein Beispiel zum Treuhandeigentum

Herr Mustermann besitzt ein Haus und überträgt es als Treugeber an seinen Anwalt. Der Anwalt ist in diesem Fall der Treunehmer, das Haus ist das Treuhandeigentum. Im Treuhandvertrag wurde festgelegt dass der Anwalt das Haus vermieten darf und die Einnahmen in eine Stiftung fließen, die Herr Mustermann unterstützen möchte. Im Vertrag steht ebenfalls dass der Anwalt das Haus nicht verkaufen darf. Sollte der Anwalt das Treuhandeigentum zu verkaufen versuchen, ist ihm das möglich, da er nach außen hin ja die Rechtsstellung eines Eigentümers hat. Dann ist er aber zu Schadensersatz über das Treuhandeigentum an Herrn Mustermann verpflichtet.

Treuhandeigentum übereignet man nur Menschen, zu denen man großes Vertrauen hat oder die Kraft ihres Amtes Vertrauenspersonen sind.



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