
Unwirksamkeit des Testaments
Mit der Errichtung eines Testaments will man für gewöhnlich für den Ernstfall vorsorgen und zu Lebzeiten alles regeln, so dass nach dem eigenen Tod zumindest in Hinsicht auf das Vermögen keine Fragen offen bleiben. Der Testator kann folglich maßgeblich zur Vermeidung von Streitigkeiten ums Erbe beitragen und sein Eigentumsrecht oder auch das Sachenrecht über den Tod hinaus ausüben. Die korrekte Umsetzung des letzten Willens kann man naturgemäß nicht mehr kontrollieren, schließlich findet die Verfügung von Todes wegen nach dem Tod des Testators Anwendung. In Anbetracht dieser Tatsache ist eine angemessene Form und Formulierung unerlässlich, um eine Unwirksamkeit des Testaments zu verhindern. Bei einem geschäftsunfähigen Erblasser oder unklaren Formulierungen, einem Motivirrtum usw. kann ein Berechtigter das Testament anfechten mit vermutlich sogar einiger Aussicht auf Erfolg.
Als Laie ist man mitunter mit der Errichtung eines rechtsgültigen Testaments überfordert, da man über kein entsprechendes Fachwissen verfügt und somit nicht mit dem Erbrecht vertraut ist. Wir empfehlen deshalb auf TÜV geprüfte und rechtssichere Vorlagen zurückzugreifen. Zur ersten Orientierung dienen auch unsere Muster oder ein Blick in die Antworten im Fragenkatalog. Das gilt ebenso wenn Sie zur Vorsorge Vollmachten erstellen wollen, hierzu dienen unsere Vollmacht Muster.
Es ist natürlich von zentraler Bedeutung eine Unwirksamkeit des Testaments zu verhindern, damit dieses nach dem eigenen Tod auch tatsächlich Anwendung findet und nicht doch die gesetzliche Erbfolge gilt. Die meisten Erblasser sind hierbei gut beraten, einen Notar oder Rechtsanwalt für Erbrecht aufzusuchen und sich so fachlichen Beistand für das Testament verfassen zu suchen.
Formvorschriften für ein wirksames Testament
Als Testator ist man aber natürlich nicht zwingend auf die Unterstützung eines Juristen angewiesen, denn vor allem die Errichtung eines eigenhändigen Testaments kann man durchaus selbst in die Hand nehmen, schließlich bedarf eine solche Verfügung von Todes wegen keiner notariellen Beglaubigung. Wer somit die Errichtung eines eigenhändigen Testaments in Angriff nimmt, ist in der Regel mehr oder weniger auf sich allein gestellt und sollte aus diesem Grund besonders darauf bedacht sein, eine Unwirksamkeit seines Testaments zu vermeiden.
Grundsätzlich gilt es im Zuge der Errichtung eines eigenhändigen Testaments gar nicht so viel zu beachten, so dass auch juristische Laien mit den geltenden Formvorschriften zurechtkommen dürften. In erster Linie muss man beachten, dass ein eigenhändiges Testament komplett handschriftlich vom Testator verfasst sein muss. Zudem sollte die Verfügung von Todes wegen die Unterschrift des künftigen Erblassers, sowie Angaben zu Ort und Datum der Testamentserrichtung beinhalten. Künftige Erblasser, die dennoch eine Unwirksamkeit des Testaments befürchten, sollten im Zweifelsfall auf ein notarielles Testament zurückgreifen und dieses gemeinsam mit dem Notar errichten.
Grundsätzlich gilt also, dass künftige Erblasser eine etwaige Unwirksamkeit ihres Testaments nicht fürchten, sondern stattdessen Vorkehrungen treffen sollten, die eine derartige Situation möglichst vermeiden. Zudem ist eine sichere Aufbewahrung wichtig, denn im schlimmsten Fall wird das Testament unterschlagen und kann somit ohnehin nicht umgesetzt werden.
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