Testamentsauslegung bei unklaren Formulierungen

Die Testamentsauslegung ist einer der kompliziertesten Aspekte im deutschen Erbrecht und birgt außerdem die Gefahr, dass der letzte Wille des verstorbenen Erblassers nicht, wie im Testament natürlich vorgesehen, korrekt in die Tat umgesetzt wird. Aus diesem Grund gilt es eine Testamentsauslegung möglichst zu vermeiden, schließlich kann sich der Erblasser selbst nicht mehr äußern und etwaige unklare Formulierungen nicht mehr klarstellen. Damit der persönliche letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich Anwendung findet, muss dieser demnach zu Lebzeiten hierfür vorsorgen und bei der Testamentserrichtung auf klare Formulierungen und die Einhaltung aller juristischen Vorschriften achten. Während bei einem notariellen Testament der Notar eine gewisse Kontrollfunktion übernimmt, existiert dies bei einem eigenhändigen Testament nicht, denn eine solche Verfügung von Todes wegen wird allein vom Erblasser verfasst und bedarf keinen Experten oder Zeugen.

Dies wirft aber häufig Probleme auf, denn das eigenhändige Testament ist die häufigste Form der Verfügung von Todes wegen, überfordert viele Erblasser jedoch oft vollkommen, schließlich sind diese Laien auf dem Gebiet des Erbrechts. Unklare Formulierungen oder die Missachtung der juristisch vorgegebenen Form sind daher eher an der Tagesordnung als die Ausnahme. Künftige Erblasser sollten sich dessen bei der Errichtung ihres Testaments bewusst sein und versuchen, Fehler zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlagen für die Testamentsauslegung

Der letzte Wille des verstorbenen Erblassers hat im Rahmen der Testamentsauslegung oberste Priorität, sodass der deutsche Gesetzgeber zunächst vorsieht, dass vom Nachlassgericht der Versuch unternommen wird, den Willen anhand des vorliegenden Testaments zu deuten. So geht es hierbei in erster Linie darum, den Willen des Verstorbenen zu erkennen und anschließend in die Tat umzusetzen. Im Zuge dessen gilt es aber einige Formvorschriften zu berücksichtigen, wodurch bei der Testamentsauslegung keineswegs frei vorgegangen werden kann.

Allgemeine Lebensumstände können diesbezüglich ebenso Hinweise liefern, wie zum Beispiel die Aussagen von Freunden und Verwandten oder Briefe des verstorbenen Erblassers. Für den Fall, dass die Recherche in diesem Bereich zu keinem Ergebnis führt, finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch verschiedene Auslegungsregeln, die den juristischen Rahmen für die Testamentsauslegung bilden. Folglich kommt es nur dann zu einer Testamentsauslegung nach dem BGB, wenn sich der letzte Wille des Verstorbenen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht ergründen lässt. Die gesetzlichen Regelungen entsprechen aber mitunter nicht den Wünschen des Erblassers, weshalb dieser bei der Testamentserrichtung und der Formulierung unbedingt sorgfältig vorgehen und im Zweifelsfall einen Fachmann, wie zum Beispiel einen Rechtsanwalt oder Notar, zu Rate ziehen sollte, um vermeidbare Fehler im Vorfeld zu verhindern.

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