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Testament mit klaren Worten

Wer sich zu Lebzeiten intensiv mit seinem Tod und dem daraus resultierenden Erbfall befasst, muss sich zunächst oftmals erst überwinden, verhält sich dann aber überaus vorbildlich. Indem man ein Testament und entsprechende Vollmachten  (Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Patientenverfügung usw.) errichtet, kann man schon frühzeitig für den Ernstfall vorsorgen und der Zukunft auf diese Art und Weise deutlich gelassener entgegensehen. Mithilfe einer Verfügung von Todes wegen kann man auch über seinen Tod hinaus bestimmen, was mit dem eigenen Vermögen geschieht. Im Zuge dessen weiß man sein Hab und Gut in guten Händen, kann sichergehen, dass der eigene Wille auch tatsächlich Anwendung findet und verhindert darüber hinaus Streit innerhalb der Erbengemeinschaft. Hat der verstorbene Erblasser kein Testament hinterlassen, greift zwar die gesetzliche Erbfolge, doch die einzelnen Erben glauben häufig, den letzten Willen des Verstorbenen am besten zu kennen, und geraten darüber in Streit.

Indem man sich um eine adäquate Vorsorge kümmert und ein Testament errichtet, kann man das Konfliktpotential zumindest minimieren. Es gibt eine Vielzahl von Testamentsformen (Berliner Testament, Einzeltestament, Erbvertrag usw.) und so wird jeder für sich die richtige Übergabeform finden.

Die Hinterbliebenen müssen sich nicht noch fragen, was der Verstorbene wollte, wenn dieser eine entsprechende Verfügung hinterlassen hat. Erbrechtliche Streitigkeiten kommen so nicht zur ohnehin dominierenden Trauer hinzu, so dass die Angehörigen des Erblassers entlastet werden.

Eigenhändiges Testament richtig formulieren

Das eigenhändige Testament ist die wohl populärste Variante der Verfügung von Todes wegen und geht mit relativ wenigen Anforderungen einher. So benötigt man hierzu lediglich Papier und einen Stift, um seinen letzten Willen schriftlich festzuhalten. Im Zuge dessen gilt es zu beachten, dass ein solches Testament handschriftlich vorliegen und mit Datum und Unterschrift versehen sein muss. Davon abgesehen existieren keine besonderen Formvorschriften.

Nichtsdestotrotz gilt es hierbei einiges zu beachten, damit der letzte Wille dann auch entsprechend umgesetzt wird. Klare Worte sind bei der Errichtung eines eigenhändigen Testaments von großer Bedeutung, schließlich kann man im Erbfall keine Anmerkungen mehr machen oder falsche Annahmen und Interpretationen richtigstellen. Das Nachlassgericht ist bei ungenauen Formulierungen zwar bemüht um eine gute Auslegung des letzten Willens, doch ob dies richtig ist kann niemand mehr fragen.  Folglich muss man sich als künftiger Erblasser um eindeutige Formulierungen bemühen, die keine Zweifel zulassen und keine gesonderte Auslegung erfordern. Bei der Formulierung des Testaments muss man aber nicht nur darauf achten, dass man sich klar und deutlich ausdrückt, denn auch juristische Aspekte müssen hierbei berücksichtigt werden. Lässt man wesentliche Punkte des Erbrechts außer Acht oder berücksichtigt diese aus Unwissenheit nicht, kann dies eine teilweise Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben.

In Anbetracht der zahlreichen Stolpersteine und Gefahren, die die Testamentserrichtung bereithält, ist es in der Regel empfehlenswert, einen Notar oder Rechtsanwalt für Erbrecht aufzusuchen und diesen um Rat in allen Erbrecht Fragen zu bitten. Auf diese Art und Weise geht man auf Nummer sicher und muss nicht fürchten, dass das eigene Testament aufgrund schwammiger oder unzulänglicher Formulierungen nicht den gewünschten Effekt erzielt.

Sarah Greszat am 26.09.2011


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