Dienstag, 22. Mai 2012
Startseite | Ratgeber | Fragen & Antworten | Muster & Vorlagen | Testament
Erbrecht-heute.de
  • STARTSEITE
  • RATGEBER
    • Magazin
    • Erben & Vererben
    • Testament
    • Erbrecht
    • Erbschaftssteuer
    • Pflege
    • Vorsorge
    • Familienrecht
    • 50plus
    • Scheidung
  • FRAGEN & ANTWORTEN
  • MUSTER & VORLAGEN
  • TESTAMENT
Sie befinden sich hier: Startseite › Testament › Testament gefunden - was tun?
Testament-gefunden-was-tun

Testament gefunden - was tun?

Künftige Erblasser, die sich die Mühe machen, ein Testament zu verfassen, um auf diese Art und Weise für den eigenen Erbfall vorzusorgen, müssen im Zuge dessen unbedingt bedenken, dass es mit der Testamentserrichtung allein noch nicht getan ist. Zunächst einmal sollte man Formfehler vermeiden und hierzu helfen rechtssichere Vorlagen, die auf Herz und Nieren geprüft und zudem auch von öffentlichen Stellen für gut befunden wurden.

Handelt es sich bei der betreffenden Verfügung von Todes wegen um ein eigenhändiges Testament, gilt es zudem unter anderem, eine adäquate Aufbewahrung der letztwilligen Verfügung sicherzustellen. Wer sich hierum keine weiteren Gedanken macht oder sein Testament mitunter sogar versteckt, läuft Gefahr, dass dieses im Ernstfall nicht gefunden wird und somit auch nicht zur Anwendung kommen kann. Im schlimmsten Fall bedeutet dies, dass die eigenen Vorstellungen unberücksichtigt bleiben und stattdessen die gesetzliche Erbfolge Anwendung findet.

In vielen Fällen wird das Testament aber alles andere als rasch gefunden und taucht erst nach einer ganzen Weile auf. So entdecken die Hinterbliebenen das Testament mitunter erst beim Durchsehen der Unterlagen oder im Zuge der Haushaltsauflösung. Ist dies der Fall, stehen diese mehr oder weniger vor einem Problem, schließlich stellt sich nun die Frage, wie mit dem gefundenen Testament zu verfahren ist.

Testament gefunden

Unabhängig davon, wer ein Testament gefunden hat, muss dieses umgehend an die zuständige Behörde weiterleiten. Hierbei handelt es sich im Erbfall natürlich um das Nachlassgericht, das beim zuständigen Amtsgericht zu finden ist. Dort muss die gefundene Verfügung von Todes wegen ohne Verzögerung eingereicht werden, schließlich ist diese im Zuge der gesamten Abwicklung des Erbfalls von zentraler Bedeutung. Im Idealfall liefert der Finder des Testaments nicht nur dieses beim Nachlassgericht ab, sondern übergibt der Behörde außerdem eine Liste mit allen im Testament genannten Erben. Neben dem Namen der einzelnen Erben sollte diese Liste auch die aktuellen Anschriften beinhalten, denn auf diese Art und Weise kann die Nachlassabwicklung deutlich beschleunigt werden.

Nachdem das zuständige Nachlassgericht vom Testament Kenntnis erlangt - und dieses nun vorliegen hat - wird es die Verfügung ausführlich prüfen. Hierbei gilt es sicherzustellen, dass die Verfügung von Todes wegen auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und zudem tatsächlich vom betreffenden Erblasser stammt. Spricht nichts gegen die Gültigkeit des Testaments, kommt dieses dann natürlich auch zur Anwendung. Folglich ist ein später gefundenes Testament ebenso gültig wie eine letztwillige Verfügung, die dem Gericht sofort vorliegt.

Keine Verjährung von Testamenten

Anders als in vielen anderen Bereichen der Rechtswissenschaften besteht für Testamente keine Verjährungsfrist. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Testament niemals verjährt, unabhängig davon, wie alt es ist oder wie lange der betreffende Erbfall zurückliegt. Wird ein Testament später gefunden, macht dies demnach keinen Unterschied. Ob man das Testament des verstorbenen Erblassers drei Wochen oder drei Jahre nach dessen Tod findet, spielt demnach für den deutschen Gesetzgeber in der Regel keine Rolle. Hat man jedoch ein Testament gefunden, ist man verpflichtet, dies dem zuständigen Nachlassgericht unverzüglich zu übergeben. Wer dies nicht tut, macht sich mitunter der Unterschlagung schuldig und verstößt gegen geltendes Recht.

Laien, die ein altes Testament finden, sollten dieses also umgehend melden und sich gegebenenfalls an einen Notar oder Rechtsanwalt wenden, denn als Jurist kennt dieser die Besonderheiten der deutschen Gesetzgebung und bietet eine kompetente Beratung. So wird der Anwalt oder Notar seinen Mandanten darüber aufklären, dass im Bereich der Testamente keine Verjährung existiert. Zudem kann dieser die Weitergabe des gefundenen Testaments übernehmen und alle weiteren Schritte und Maßnahmen durchführen, so dass man sich um nichts weiter kümmern muss und auf die Kompetenz des Juristen verlassen kann. Auf diese Art und Weise läuft man als Finder auch nicht Gefahr, aus Unwissenheit einen Fehler zu machen.

Sarah Greszat am 28.11.2011


Weitere Themen dieser Kategorie:

Testament - Download als PDF (22.05.2012)Honorar des Testamentsvollstreckers (21.05.2012)Was geschieht bei einer notariellen Falschberatung? (16.05.2012)Testament - die wichtigsten Regelungen im BGB (15.05.2012)Was ist ein Testament? (25.04.2012)Erbe im Testament (23.04.2012)Erbfolge mit Testament (13.04.2012)

Das könnte Sie auch interessieren:

Sonderbedarf Regelungen für den Kindesunterhalt (22.05.2012)Die Vaterschaft aberkennen (21.05.2012)Erben auch Kuckuckskinder? (18.05.2012)Schulden vererben (18.05.2012)Erbschaft und Unterhaltsrecht (16.05.2012)Der unumgängliche Pflichtteil (16.05.2012)Uneheliche Abkömmlinge im Nachlassverfahren (15.05.2012)




Sie haben nicht gefunden wonach Sie suchen?

Familien- und Erbrecht von A bis Z Pfeil

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Testament Muster und Vorlagen

Das Erbe für gemeinnützige Zwecke spenden Pfeil
Gemeinnützige Unterstützung können Sie über den Tod hinaus noch bedenken. weiterlesen

Das Berliner Testament Pfeil
Infos rund um das gemeinschaftliche Testament sowie Vorlagen und Formulierungen weiterlesen

Ein Testament verfassen Pfeil
Über das handschriftliche und vor allem eigenhändige Verfassen eines Einzeltestaments. weiterlesen

Erbrecht aktuell Pfeil
Tagesaktuelle Infos und Tipps rund um das Familien- und Erbrecht sowie weitere Themen.weiterlesen

Alle Fragen und Antworten Pfeil
Unser umfangreicher Fragenkatalog mit Fragen rund um das deutsche Familien- und Erbrecht. weiterlesen

Internationales Erbrecht Pfeil
Wissenswertes rund um das internationale Familien- und Erbrecht (46 Länder). weiterlesen

Alle Muster & Vorlagen Pfeil
Kostenlose Muster, Volagen und Formulierungen für das verfassen eines Testaments. weiterlesen

Vollmacht Muster Pfeil
Muster Formulierungen für die allgemeine Vollmacht sowie die Generalvollmacht. weiterlesen

Modernisiertes Erbrecht Pfeil
Laut dem Bundesministerium für Justiz ist das modernisierte Erbrecht rechtskräftig. weiterlesen


MEIST GELESEN
Schenkungsvertrag
Pflege & Schiedsgericht
Schenkungssteuer
Bedürftigentestament
Testierfähigkeit

NEUESTE THEMEN
Erbschein & Nachlass
Teilungsversteigerung
Vorsorgevollmacht
Generalvollmacht
Gesetzlicher Erbteil

TESTAMENT
Testament Vorlage
Testament schreiben
Testament Formulierung
Testament verfassen
Berliner Testament Muster

FRAGEN & TIPPS
Internationales Erbrecht
Muster & Vorlagen
50plus & Scheidung
Erbschaftssteuer
Erbrecht & Schenkung

INTERN
Impressum & Datenschutz
RSS, Schnellzugriff
Über uns & Links
Berliner Testament
Vollmacht Muster

© 2009 - 2012 Erbrecht-heute.de
Erbrecht-heute.de