Späterer Beitritt zum Berliner Testament

Grundsätzlich ist das Ziel eines Berliner Testaments, sich gegenseitig zu versorgen und zu begünstigen. Aus diesem Grund ist es natürlich auch im Prinzip sinnvoll, wenn beide Ehegatten bei der Erstellung mitwirken. Für die Rechtswirksamkeit ist dies jedoch nicht zwingend notwendig. Laut Auskünften von Juristen und Steuerberatern kann das Berliner Testament auch von einem Ehegatten allein und in Eigenregie erstellt werden. Entscheidet sich der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner für den späteren Beitritt, so ist dies möglich. Es ist für die Rechtskraft nach den Erfordernissen der Gesetzgebung nicht erforderlich, dass eine gemeinsame Unterschrift zudem zum selben Zeitpunkt erfolgen muss. Ebenso ist es nicht zwingend notwendig, dass beide Ehegatten an der Erstellung mitwirken, ein einseitiges Aufsetzen des Testaments behindert demzufolge nicht die Entstehung und Rechtskraft eines Ehegatten- oder Berliner Testaments. 

Ein späterer Beitritt eines jeden Ehegatten ist lt. nachfolgenden Ausführungen möglich.

Für die Errichtung des Berliner Testaments ist lediglich erforderlich, dass beide rechtskräftige Unterschriften darunter stehen, welche die Ehegatten zur gleichen Zeit jedoch nicht zum gleichen Zeitpunkt unterzeichnen müssen. Selbst der Beitritt nach Jahren ist rein theoretisch noch denkbar.

Urteil des OLG München zum Berliner Testament

Ein Ehegattentestament, das nicht zum gleichen Zeitpunkt unterzeichnet wurde, entschied das Oberlandesgericht in München, ist aufgrund von zwei rechtsgültigen Unterschriften gültig. Im Berliner Testament verfassen die Eheleute einen letzten Willen, in dem sie sich gegenseitig als Erben begünstigen. Im Falle, dass einer von beiden stirbt, erbt der andere alles als Alleinerbe. Sollte nach dem Letztversterbenden der Nachlass an Drittbegünstigte gehen, dies sind in aller Regel die Abkömmlinge, beim Berliner Testament, so sind in jedem Fall die Unterschriften beider Ehegatten erforderlich. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig, dass diese Unterschriften gleich datieren, damit dieses Testament wirksam ist.

Das Berliner Testament ist deshalb vor allem bei Eheleuten beliebt, das es das Ziel hat, den hinterbliebenen Lebenspartner alles zu vererben und so als Alleinerben zu versorgen. Es wird hierbei versucht, rechtmäßige Ansprüche der Kinder zu unterbinden. Durch Pflichtteilsklauseln wird der Pflichtteil eingegrenzt. Häufig ist der Anlass für ein Berliner Testament auch die Verhinderung der Zerschlagung von Vermögen entgegenzuwirken oder einen Verkauf von Immobilien zu verhindern. Ob dies ein kluger Weg ist zum Vererben eines Unternehmens darf jedoch bezweifelt werden, hier empfiehlt sich eher ein Unternehmenstestament. Wenn der Unternehmensinhaber verstirbt, sollte das Unternehmens- oder Familienvermögen auf jeden Fall geschützt sein, damit der Fortbestand gesichert ist.

Verfasst und unterschreibt zunächst nur einer der Ehegatten dieses Testament, so soll es unerheblich sein, wenn der andere Ehegatte noch Bedenkzeit benötigt. Er kann auch später das Dokument durch seine Unterschrift mit genehmigen. Dies soll lt. Gerichtsurteil auch dann gelten, wenn mehrere Jahre zwischen der ersten und der zweiten Unterschrift verstreichen.

Erforderlich ist jedoch unbedingt, das beide Ehegatten bei der Unterzeichnung noch leben. Durch die Unterschrift wird dokumentiert, dass dieses Testament auch den Willen des Ehegatten wiedergibt, der das Testament als Erster und Zweiter unterschrieben hat.

Juristische Beratung zur Testamentserstellung

Diese und weitere ähnlich gelagerte Rechtsfragen können bei einer professionellen Beratung geklärt werden. Ein unwirksames Testament oder ein nicht klar formuliertes Dokument hat weitreichende Folgen. Erben und Vererben sind Herzenssachen und viel mehr als kühle juristische Ereignisse. Neben juristischen Kärungen zum Erbrecht geht es beim Erben immer um Gemütsbewegungen und langwierig schwelende familieninterne Befindlichkeiten. Der Notar oder Rechtsanwalt ist hier neutral in der Ratgebung und kann deshalb mit einer solchen Situation souverän und trotzdem einfühlsam umgehen. In Erbrecht Fragen sollten Erblasser sich professionelle Unterstützung oder zumindest ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Anwalt holen. Er kann schon bei der Nachlassplanung unterstützen und umfassend raten unter Angabe der Auswirkungen, welche die eine oder andere Formulierung haben kann. Auch durch Bestimmungen und Vorgaben kann der Fachmann mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen planen.

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