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Folgen der Formwirksamkeit des Testaments

Bei der Errichtung eines Testaments gilt es einige Aspekte zu beachten, schließlich soll die Verfügung von Todes wegen den letzten Willen des Erblassers durchsetzen und muss zu diesem Zweck natürlich auch formwirksam sein. Ist dies nicht der Fall, hat dies weitreichende Folgen, denn im schlimmsten Fall ist das gesamte Testament nicht rechtskräftig und findet somit keine Anwendung. Der Testator kann diesbezüglich nicht mehr eingreifen, schließlich ist er zu diesem Zeitpunkt verstorben. Damit trotz der individuellen Wünsche und Vorstellungen am Ende nicht doch bloß die gesetzliche Erbfolge greift, weil es dem Testament an Formwirksamkeit mangelt, sollte man sich unbedingt umfassend informieren und gegebenenfalls die Hilfe eines Experten in Anspruch nehmen.

Zentrale und generelle Folge der Formwirksamkeit ist natürlich, dass ein Erblasser selbst bestimmen kann wem er wie viel und welche Teile seines Vermögens hinterlässt.

Form eines Testaments

Um eine volle Formwirksamkeit des Testaments zu erreichen, muss man selbstverständlich die jeweilige Form wahren und sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Diese variieren, je nach dem für welche Variante des Testaments man sich entschieden hat. Ein eigenhändiges Testament wird beispielsweise von Hand vom künftigen Erblasser verfasst, mit Datum und Ort versehen und anschließend vom Testator unterschrieben.

Im Gegensatz dazu erfordert die Errichtung eines öffentlichen Testaments den Besuch beim Notar, da dieser die betreffende Verfügung von Todes wegen beurkunden muss. Dies verursacht Notar-Kosten und das Testament kann hierbei durchaus auch in Maschinenschrift vorliegen. Aufgabe des Notars ist es in diesem Zusammenhang auch, die Testierfähigkeit des künftigen Erblassers schriftlich festzuhalten, so dass später kein Zweifel daran bestehen kann. Darüber hinaus sieht der deutsche Gesetzgeber noch sogenannte Nottestamente vor, die jedoch ausschließlich in besonderen Notlagen wirksam und ansonsten nicht zulässig sind. Hierbei handelt es sich um das Bürgermeistertestament, das Drei-Zeugen-Testament und das Seetestament.

Folgen eines formwirksamen Testaments

Im Zuge der Errichtung eines Testaments muss man demnach eine Vielzahl an Dingen beachten, damit auch die gewünschte Formwirksamkeit erreicht wird. Liegt ein formwirksames Testament vor, hat dies natürlich auch Folgen, wobei diese absolut beabsichtigt sind. So geht es hierbei in erster Linie darum, die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen und eine eigene, gewillkürte Erbfolge zu definieren. Darüber hinaus kann man mithilfe eines wirksamen Testaments zahlreiche Dinge regeln und beispielsweise seinem Ehegatten ein Wohnrecht einräumen. Auch eine Teilungsversteigerung, wie sie oftmals stattfindet, lässt sich durch eine rechtskräftige Verfügung von Todes wegen verhindern, sofern diese alle Fragen klärt und genaue Anweisungen enthält. Durch diese Maßnahmen wird das Vermögen zusammengehalten.

Viele Menschen machen den Fehler, dass sie lediglich eine Bankvollmacht hinterlassen und anderweitig nicht vorsorgen. Indem sie einem Hinterbliebenen den Zugriff auf ihre Konten gewähren, glauben Erblasser häufig ausreichend vorgesorgt zu haben. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn keine Bankvollmacht kann ein formwirksames Testament ersetzen und umgekehrt. Trotz bestehender Bankvollmacht haben die Erben Anspruch auf das Vermögen des Verstorbenen, so dass es in diesem Zusammenhang oft zu Schwierigkeiten kommt.

Sarah Greszat am 05.09.2011


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