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Schlichtungsverfahren

Wenn zwei Personen oder Gruppen in Streit geraten und nicht mehr dazu in der Lage sind, diese Differenzen selbstständig zu lösen, kommt es nicht selten zu einem Gerichtsverfahren. So muss sich dann ein Richter beispielsweise mit Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft oder unter Nachbarn beschäftigen und ein Urteil fällen. Ein solch gerichtlicher Prozess ist aber nicht nur extrem kostspielig und langwierig, sondern häufig auch überzogen, schließlich geht es nicht selten um Lappalien, die ausgeartet sind.

Damit es hierzu möglichst nicht kommt, sieht der Gesetzgeber erst einmal eine außergerichtliche Einigung der streitenden Parteien im Zuge eines Schlichtungsverfahrens vor. Immer dann, wenn zwei streitende Parteien keine Einigung erzielen können, ist daher ein Schlichtungsverfahren erforderlich. Hierbei wird eine neutrale Instanz, für gewöhnlich der Schlichter, hinzugezogen. Dieser hört zuerst beide Parteien an und unterbreitet diesen anschließend einen Kompromissvorschlag, der für beide Seiten zu einer akzeptablen Lösung des Problems führen soll.

Schlichtungsverfahren dienen der Beilegung von Streitigkeiten

Ein Schlichtungsverfahren erweist sich in der Praxis immer wieder als gute Lösung zur Beilegung eines Streits und macht eine gerichtliche Auseinandersetzung der beiden streitenden Parteien nicht selten überflüssig. Insbesondere dann, wenn die Fronten verhärtet sind und kein Gespräch zwischen den Streitenden mehr möglich erscheint, kann ein Schlichter die Rolle des Vermittlers übernehmen und so zu einer Klärung beitragen. Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens ist ein konkreter Kompromissvorschlag des Schlichters oft nicht nötig, weil die beiden Parteien wieder ins Gespräch kommen und so gemeinsam mit dem neutralen Schlichter eine Lösung erarbeiten können.

In jedem Teilbereich der Rechtswissenschaften kann ein Schlichtungsverfahren Anwendung finden und einen gerichtlichen Prozess überflüssig machen. Demnach sollte eine Schlichtung auch bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft oder in anderen erbrechtlichen Angelegenheiten die erste Wahl sein. Hinterbliebene fühlen sich oft durch den letzten Willen des Erblassers benachteiligt, wollen das Testament anfechten oder haben andere Vorstellungen bezüglich der Erbauseinandersetzung. Eine Erbschaft, sowie alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten verfügen somit über ein großes Konfliktpotential, das nicht selten in heftigen Streitigkeiten endet. Als neutrale Instanz hat ein Schlichter einen objektiven Blick auf die Sachlage und kann daher unparteiisch beurteilen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.



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