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Schlichtung

Bei geschäftlichen oder privaten Streitigkeiten lohnt es sich nicht immer gleich vor Gericht zu gehen. Es gibt unterschiedliche Verfahren und Möglichkeiten zur sogenannten vorgerichtlichen, alternativen Konfliktbewältigung – eines davon ist die Schlichtung.

Wann eignet sich die Schlichtung zur Konfliktbewältigung?

Grundsätzlich eignet sich die Schlichtung zur Lösung von Streitigkeiten sowohl privater als auch geschäftlicher Natur. Die Schlichtung wird in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt, solange es sich um zivilrechtliche Konflikte handelt, bei denen keine Schuldfrage zu klären ist.
Ziel der Schlichtung ist die Vertragsfindung zwischen 2 Parteien, die sich nicht einigen können.
Schlichtung und Schlichtungsverfahren können beispielsweise zur Einigung bei Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern eingesetzt werden, sie können zwischen Ärzten und Patienten beim Verdacht auf ärztliche Fehler vermitteln oder eine Online-Schlichtung trägt zur Einigung zwischen Online-Händlern und Kunden bei.

Vorteile der Schlichtung

Entscheidet man sich für die Schlichtung, hat man ein praktisches, lösungsorientiertes Verfahren gewählt, das bestimmte Vorteile bietet.

  • Vorgerichtliche Lösung
  • Schnelle Konfliktbewältigung möglich
  • Häufig niedrige Kosten, sogar kostenfreie Schlichtung wird von einigen Schlichtungsstellen angeboten;
  • Die Schlichtung wird von einer neutralen Person durchgeführt;
  • Schlichter sind häufig Volljuristen, wie Anwälte oder Richter;
  • Schlichtungsspruch auf der Grundlage oder mit Hinweis auf die bestehende Rechtslage;
  • Sogar Online Schlichtungsverfahren sind möglich;
  • Sollte eine der Parteien es wünschen das Schlichtungsverfahren vorzeitig abzubrechen, ist das jederzeit möglich. Sind die Voraussetzungen gegeben, steht den Parteien der Weg vor Gericht offen.

 

Wer kann eine Schlichtung durchführen?

Es gibt Anwälte, die sich auf das Thema Schlichtung spezialisiert haben. Zusätzlich gibt es zahlreiche Institutionen, Vereine oder Interessensgemeinschaften, die spezielle Schlichtungsstellen für Ihre Belange eingerichtet haben. Die Landesärztekammer hat beispielsweise eine eigene Schlichtungsstelle, es gibt Verkehrsclubs mit Schlichtung für Mitglieder-Konflikte oder eine spezielle Stelle zur Schlichtung von Verbraucherstreitigkeiten.
Sogenannte Gütestellen sind staatlich anerkannt und führen das Verfahren der Schlichtung mit bestimmten, zusätzlichen Merkmalen durch. Dazu gehören beispielsweise die Verjährungshemmung und die Vollstreckbarkeit der getroffenen Schlichtungsvereinbarung.



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