
Trennung und keinen Scheidungsantrag stellen?
Für die meisten Menschen ist das Scheitern unweigerlich mit einer Scheidung der Ehe verbunden, schließlich ist diese die logische Konsequenz im Falle der Trennung eines Ehepaares. Aus juristischer Hinsicht besteht hierzu aber keineswegs zwingend ein Anlass, denn eine Trennung ist auch ohne Scheidung möglich. Wenn sich die beiden Ehegatten die Strapazen eines Scheidungsverfahrens ersparen möchten und trotz der Trennung einen freundschaftlichen Umgang pflegen, kann dies durchaus funktionieren.
Juristische Konsequenzen einer Trennung ohne Scheidung
Wer keinen Scheidungsantrag stellt und somit lediglich von seinem Ehegatten getrennt leben will, muss aber beachten, dass dies Folgen hat. So kann man selbstverständlich keine neue Ehe eingehen, schließlich ist man noch nicht geschieden. Außerdem gilt man offiziell weiterhin als Ehepaar und wird vom Gesetzgeber auch so behandelt. Dies bedeutet man ist im Falle einer notwendigen Pflege auch unterhaltspflichtig.
Darüber hinaus ergeben sich auch güterrechtliche Konsequenzen aus einer Trennung ohne Scheidung. So bleibt der eheliche Güterstand bestehen, da die Ehe ebenfalls weiterhin Bestand hat. Dies hat zur Folge, dass das Vermögen im Falle einer Gütergemeinschaft gemeinsam veranschlagt wird. Selbst bei Vorliegen einer Zugewinngemeinschaft ist man hiervon nicht befreit, so dass dem Ehegatten ein juristischer Anspruch auf einen Zugewinnausgleich zusteht. Nur mit einer vertraglich festgelegten Gütertrennung kann man dafür sorgen, dass das Vermögen vollkommen getrennt betrachtet wird.
Im Falle einer Trennung ohne Scheidung ist zudem auch der Trennungsunterhalt ein Thema, denn gemäß § 1361 BGB steht getrennt lebenden Partnern gegebenenfalls ein Unterhalt zu. Darüber hinaus wird das Ehegatten Erbrecht nicht außer Kraft gesetzt, wenn kein Scheidungsantrag eingereicht wurde. Dies bedeutet, dass der überlebende Ehegatte ganz normal am Nachlass beteiligt wird und der deutsche Gesetzgeber diesbezüglich keine besonderen Maßnahmen ergreift, nur weil die beiden Ehegatten zum Zeitpunkt des Erbfalls getrennt gelebt haben.
Private Folgen einer Trennung ohne Scheidung
Eine Trennung ohne Scheidung hat aber nicht nur juristische Konsequenzen, sondern wirkt sich natürlich auch auf den Alltag aus. So ist man weiterhin durch den Trauschein miteinander verbunden und erspart sich außerdem den Stress eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens. Im Vorfeld sollte man jedoch offen klären, ob eine solche Trennung für beide Partner in Ordnung ist. Darüber hinaus sollte man ebenfalls über die eigenen Wünsche und Erwartungen sprechen. Wird kein Scheidungsantrag eingereicht, erscheint die Trennung häufig nicht so endgültig, wodurch sich die Partner leicht Hoffnungen auf eine Versöhnung machen. Um etwaige Enttäuschungen zu vermeiden, besteht im Vorfeld einer Trennung ohne Scheidung also großer Klärungsbedarf. Will man zudem eine Patchworkfamilie gründen, muss man auf jeden Fall klare Verhältnisse schaffen. Denn Bigamie ist bekanntlich in Deutschland nicht erlaubt.
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