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Scheidungsverfahren die Abläufe

Eine Scheidung ist selbstverständlich keine erfreuliche Sache und vielmehr eine eher traurige Angelegenheit, schließlich bedeutet diese das endgültige Ende der betreffenden Ehe. Die beiden Partner, die noch bei der Eheschließung die feste Absicht hatten, den Rest ihres Lebens gemeinsam Seite an Seite zu verbringen, müssen im Zuge dessen einsehen, dass dieser Traum geplatzt ist.

Im Laufe der Zeit wird der Alltag zu einer immer größeren Herausforderung und irgendwann müssen die beiden Ehegatten erkennen, dass ihre Partnerschaft am Ende ist. Vor allem wenn es der Ehe an einer gemeinsamen Basis fehlt, die Vorstellungen von einem gemeinsamen Leben zu weit auseinandergehen oder massive Streitigkeiten den Alltag bestimmen, sollte man der Wahrheit ins Auge sehen und gegebenenfalls die Scheidung einreichen. Natürlich sollte man hierbei nichts überstürzen und die Ehe nicht vorschnell aufgeben, schließlich ist eine Ehekrise noch kein zwingender Scheidungsgrund. So empfiehlt es sich, zunächst etwas Abstand zu gewinnen und an der Partnerschaft zu arbeiten. Eine weitere Möglichkeit wäre auch ein zeitweises getrennt leben. Ist die Ehe aber endgültig gescheitert, sollte man nicht krampfhaft an dieser festhalten und das Leid so unnötig verlängern.

Das Scheidungsverfahren

Wer sich scheiden lassen will, muss zunächst einmal das Scheidungsverfahren durchlaufen. Hierzu gehört unter anderem das Trennungsjahr, das für gewöhnlich eine zwingende Voraussetzung für die Scheidung einer Ehe gilt. Auf diese Art und Weise will der deutsche Gesetzgeber Ehegatten die Chance geben, sich mit der Trennungssituation auseinanderzusetzen und gegebenenfalls zu erkennen, dass die Scheidung der falsche oder auch richtige Schritt ist.

Ist das Trennungsjahr abgelaufen oder läuft bald ab, muss sich zumindest einer der Partner an einen Rechtsanwalt wenden und diesen bitten, den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Nachdem der Scheidungsantrag gestellt wurde, wird dieser dem anderen Ehepartner durch das Gericht zugestellt. Ob sich der andere Partner ebenfalls einen Anwalt nimmt, bleibt diesem überlassen. Ein Scheidungsverfahren nimmt üblicherweise mehrere Monate in Anspruch, so dass die beiden Gatten in der Zwischenzeit ausreichend Zeit haben, sich zu einigen. So gilt es, die Scheidungsfolgen ebenso wie den Scheidungstermin zu klären.

Gelingt es den beiden Parteien jedoch nicht, die Scheidungsfolgen außergerichtlich zu klären, müssen diese vor dem Familiengericht nach dem Familienrecht verhandelt werden. Erst nachdem all diese Aspekte geklärt sind, kann ein Scheidungstermin festgesetzt werden. Zu diesem Termin erklären die beiden Partner ihren Willen zur Scheidung und werden dann offiziell geschieden. Die Scheidung ist aber nur dann sofort rechtskräftig, wenn beide Parteien explizit auf eine Berufung verzichten. Ansonsten besteht eine Berufungsfrist von vier Wochen.

Angelika Schmid am 23.08.2011


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