
Scheidung ohne Anwalt?
Scheidungen gehen zwar oftmals mit erbitterten Streitigkeiten einher und enden somit vor allem für Immobilienbesitzer mitunter in einer regelrechten Schlammschlacht um das Haus vor Gericht, aber häufig trennen sich die beiden Ehegatten mehr oder weniger friedlich und finden ohne Hilfe von außen eine Lösung, mit der alle leben können. So werden in vielen Fällen einvernehmliche Regelungen beschlossen, so dass die Scheidung nur noch Formsache ist. Mitunter sind sich die beiden Partner den Unterhalt, der Aufteilung des ehelichen Vermögens und auch der Kinder betreffend mehr oder weniger einig.
Ist dies der Fall, besteht oftmals der Wunsch, die Scheidung ohne Anwalt durchzuführen. Zunächst einmal erscheint dieser ohnehin überflüssig, da keiner der Ehegatten einen Verteidiger benötigt, schließlich sind sie sich weitestgehend einig. Darüber hinaus ist das Anwaltshonorar natürlich auch ein nicht unwesentlicher Kostenfaktor, der die Kosten einer Scheidung noch weiter in die Höhe treibt. Aus diesem Grund haben viele scheidungswillige Ehepaare den Wunsch, sich ohne Anwalt scheiden zu lassen.
Einvernehmliche Scheidung statt Scheidung ohne Anwalt
Während ein Großteil der familienrechtlichen Verfahren auch ohne Anwalt vonstattengehen kann, ist dies bei einer Scheidung nicht der Fall. So ist ein Rechtsanwalt für ein Scheidungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland zwingend erforderlich. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Anwalt in das Verfahren involviert sein muss, und definiert auf diese Art und Weise einen Anwaltszwang für Scheidungen. Bei Härtefällen kann man auch eine Prozesskostenhilfe beantragen.
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung kann man aber dennoch bei den Anwaltskosten beim Scheidungsantrag sparen. Wenn sich die beiden Ehegatten einig sind, bedeutet dies zum einen, dass das Scheidungsverfahren mehr oder weniger Formsache ist und seitens des Anwalts keinen besonders großen Aufwand bedarf. Darüber hinaus muss sich lediglich der Antragsteller einen Anwalt nehmen. Liegt eine einvernehmliche Scheidung vor, können sich die beiden Partner auch zusammen an einen Rechtsanwalt wenden und sich gemeinsam von diesem vertreten lassen. Auf diese Art und Weise können Anwaltskosten gespart werden, wobei sich diese aber nicht gänzlich vermeiden lassen.
Ehevertrag spart Anwaltskosten
Ehepaare, die bereits bei der Eheschließung für den Fall der Fälle vorgesorgt und somit einen Ehevertrag geschlossen haben, können hinsichtlich der Anwaltskosten ebenfalls sparen. Anders als bei einer Ehe ohne Ehevertrag sind hierbei verschiedene Scheidungsfolgen, zum Beispiel bei einer Gütertrennung bereits geregelt und müssen nicht erst im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens geklärt werden. Dies spart aber nicht nur Kosten, sondern schont zudem auch die Nerven der Beteiligten, denn so herrscht von Anfang an Klarheit und eine gerichtliche Klärung der betreffenden Aspekte ist nicht erforderlich.
Die meisten Paare schließen dann auf Anraten des Anwalts gleich einen Ehe- und Erbvertrag, sodass in allen unvorhergesehenen Fällen schon kurz nach der Eheschließung Klarheit herrscht.
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