Dienstag, 22. Mai 2012
Startseite | Ratgeber | Fragen & Antworten | Muster & Vorlagen | Testament
Erbrecht-heute.de
  • STARTSEITE
  • RATGEBER
    • Magazin
    • Erben & Vererben
    • Testament
    • Erbrecht
    • Erbschaftssteuer
    • Pflege
    • Vorsorge
    • Familienrecht
    • 50plus
    • Scheidung
  • FRAGEN & ANTWORTEN
  • MUSTER & VORLAGEN
  • TESTAMENT
Sie befinden sich hier: Startseite › Scheidung › Bei Scheidung Unterhalt beziehen?
Bei-Scheidung-Unterhalt-beziehen

Bei Scheidung Unterhalt beziehen?

Rund 80 Prozent der Bundesbürger bis zum 40. Lebensjahr haben mindestens einmal geheiratet. Die Institution Ehe ist also nach wie vor beliebt, lediglich das Versprechen „auf ewig“ bereitet Probleme. Laut Statistischem Bundesamt ist die Scheidungsrate im Jahr 2005 auf über 300.000 gestiegen, während zwischen 2005 und 2006 jedes Jahr weniger als 400.000 Eheschließungen gezählt wurden. Diese Quote zeigt deutlich, dass es nötig ist, über den Ernstfall zu rede und entsprechend zu handeln. Das heikle Thema Ehevertrag bespricht man von daher am besten vor oder zu Beginn der Ehe, also in einer positiven Lebensphase. In einer emotional unbelasteten Situation lassen sich besonders finanzielle Angelegenheiten besser regeln. Ein Ehevertrag sorgt für Sicherheit auf beiden Seiten. Auf jeden Fall sollte die Liebe der Brautleute nicht blind vor Gefahren des Konflikts im Scheidungsfall machen, wenn es keine klaren Absprachen oder schriftliche Vereinbarungen gibt.

Rechtsfolgen von Verlobung und Ehe

Was viele nicht wissen: Selbst eine Verlobung löst schon gravierende Rechtsfolgen aus. Zwar kann man aus einem Verlöbnis nicht auf die Eingehung der Ehe klagen. Die Auflösung einer Verlobung kann aber zu Schadenersatzansprüchen führen, wenn in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht und Verbindlichkeiten eingegangen worden sind. Auch die Geschenke der Verlobten sind wieder herauszugeben. Daher gilt: Schon bei der Verlobung, spätestens vor der Eheschließung, sollte sich jeder Gedanken darüber machen, was sich an seiner Rechtslage durch die Verheiratung ändert und welche Rechtsfolgen bei der Scheidung eintreten.

Schon vor der Eheschließung besteht nämlich die Möglichkeit, dass die Partner miteinander eine für sie passende rechtliche Lösung aushandeln – und zwar unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine solche individuelle Regelung kann nicht nur für den Fall der Scheidung ausgehandelt werden, sondern auch für die Art der Eheführung und Trennung. Bei der Verlobung, wie bei der Hochzeit, wird meist mehr über die Gestaltung von Festivitäten und Kleiderordnungen nachgedacht als über die Rechtsfolgen. Je eher Sie sich aber damit auseinandersetzen, welche Folge Verlobung, Hochzeit und Scheidung in Ihrem Leben haben können, umso besser sind Sie dran.

Ehegatten dürfen die gesetzlichen Regelungen über Zugewinn, Versorgungsausgleich oder nachehelichen Unterhalt in einem Ehevertrag ausschließen. Ein Ehevertrag ist lediglich dann sittenwidrig, wenn durch den Vertrag Regelungen aus dem Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts abbedungen werden und eine Partei ohne angemessenen Ausgleich unverhältnismäßig benachteiligt wird (BGH, Az. XII ZR 265/02). Dabei darf allerdings der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen nicht beliebig unterlaufen werden. Zum Kernbereich gehören in erster Linie der Unterhalt wegen Kindesbetreuung und in zweiter Linie der Alters- und Krankheitsunterhalt, denen der Vorrang von den übrigen Unterhaltstatbeständen (z.B. Ausbildungs- und Aufstockungsunterhalt) zukommt. Der Versorgungsausgleich steht als vorweggenommener Altersunterhalt auf gleicher Stufe wie dieser selbst und ist daher nicht uneingeschränkt abdingbar. Der Ausschluss des Zugewinnausgleichs schließlich unterliegt angesichts der Wahlfreiheit des Güterstandes keiner Beschränkung.

Die Wirksamkeitskontrolle des Ehevertrages (§ 138 Abs. 1 BGB) muss anhand einer auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bezogenen Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Ehegatten erfolgen. Insbesondere müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Parteien und ihr geplanter oder bereits verwirklichter Lebenszuschnitt berücksichtigt werden. Eine Sittenwidrigkeit kommt dabei regelmäßig nur in Betracht, wenn durch den Vertrag Regelungen aus dem Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts zu erheblichen Teilen abbedungen werden, ohne dass dieser Nachteil durch anderweitige Vorteile gemildert wird.

Angelika Schmid am 18.08.2011


Weitere Themen dieser Kategorie:

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2010 (10.10.2011)Kann ein Eheberater Beziehungen retten? (05.10.2011)Scheidungsrecht was ist zu beachten? (23.09.2011)Trennung und keinen Scheidungsantrag stellen? (22.09.2011)Unterhaltspflicht für die Kinder nach der Scheidung (21.09.2011)Endet der Ehegattenunterhalt mit der Trennung? (20.09.2011)Der Elternunterhalt bei Trennung und Scheidung (19.09.2011)

Das könnte Sie auch interessieren:

Sonderbedarf Regelungen für den Kindesunterhalt (22.05.2012)Testament - Download als PDF (22.05.2012)Honorar des Testamentsvollstreckers (21.05.2012)Die Vaterschaft aberkennen (21.05.2012)Erben auch Kuckuckskinder? (18.05.2012)Schulden vererben (18.05.2012)Erbschaft und Unterhaltsrecht (16.05.2012)




Sie haben nicht gefunden wonach Sie suchen?

Familien- und Erbrecht von A bis Z Pfeil

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Testament Muster und Vorlagen

Scheidungsrecht - was ist zu beachten? Pfeil
In der BRD liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für vielerlei Bereiche die juristische Basis. weiterlesen

Trennung und keinen Scheidungsantrag stellen? Pfeil
Wer keinen Scheidungsantrag stellt muss aber beachten, dass dies Folgen hat. weiterlesen

Unterhalts Höhe berechnen Pfeil
Eine Scheidung hat weitreichende Konsequenzen, die sämtliche Bereiche des Lebens betreffen. weiterlesen

Das Erbe für gemeinnützige Zwecke spenden Pfeil
Gemeinnützige Unterstützung können Sie über den Tod hinaus noch bedenken. weiterlesen

Das Berliner Testament Pfeil
Infos rund um das gemeinschaftliche Testament sowie Vorlagen und Formulierungen weiterlesen

Ein Testament verfassen Pfeil
Über das handschriftliche und vor allem eigenhändige Verfassen eines Einzeltestaments. weiterlesen

Alle Fragen und Antworten Pfeil
Unser umfangreicher Fragenkatalog mit Fragen rund um das deutsche Familien- und Erbrecht. weiterlesen

Internationales Erbrecht Pfeil
Wissenswertes rund um das internationale Familien- und Erbrecht (46 Länder). weiterlesen

Alle Muster & Vorlagen Pfeil
Kostenlose Muster, Volagen und Formulierungen für das verfassen eines Testaments. weiterlesen

Vollmacht Muster Pfeil
Muster Formulierungen für die allgemeine Vollmacht sowie die Generalvollmacht. weiterlesen


MEIST GELESEN
Schenkungsvertrag
Pflege & Schiedsgericht
Schenkungssteuer
Bedürftigentestament
Testierfähigkeit

NEUESTE THEMEN
Erbschein & Nachlass
Teilungsversteigerung
Vorsorgevollmacht
Generalvollmacht
Gesetzlicher Erbteil

TESTAMENT
Testament Vorlage
Testament schreiben
Testament Formulierung
Testament verfassen
Berliner Testament Muster

FRAGEN & TIPPS
Internationales Erbrecht
Muster & Vorlagen
50plus & Scheidung
Erbschaftssteuer
Erbrecht & Schenkung

INTERN
Impressum & Datenschutz
RSS, Schnellzugriff
Über uns & Links
Berliner Testament
Vollmacht Muster

© 2009 - 2012 Erbrecht-heute.de
Erbrecht-heute.de