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Rechtsgültige Unterschrift

Bei der Unterschrift handelt es sich um weitaus mehr als den eigenen Namen, der eigenhändig und handschriftlich niedergeschrieben wird. Vor allem in Zusammenhang mit juristischen Angelegenheiten ist die Unterschrift von zentraler Bedeutung und essentiell für die Rechtsgültigkeit von verschiedenen Rechtsgeschäften. Mit der Unterschrift versieht man ein Dokument nicht nur mit seinem Namen, sondern bestätigt gewissermaßen dessen Inhalt und erklärt sich mit diesem einverstanden.

Die Rechtsgültigkeit der Unterschrift ist gleichzeitig auch die Basis für die Rechtsgültigkeit des gesamten Dokuments. In Ermangelung einer rechtsgültigen Unterschrift, sind Schriftstücke für gewöhnlich ungültig und haben somit keinerlei Wirkung. Dies trifft aber nicht nur dann zu, wenn keine Unterschrift vorhanden ist, sondern auch, wenn die vorhandene Unterschrift aus bestimmten Gründen nicht rechtsgültig ist. Ist dies der Fall, gilt die gesamte Urkunde beziehungsweise der Vertrag als nichtig und hat somit keinerlei juristische Auswirkungen auf die Beteiligten.

Die rechtsgültige Unterschrift in der deutschen Gesetzgebung

Der deutsche Gesetzgeber setzt sich vielfach mit der rechtsgültigen Unterschrift auseinander und sieht diese als Grundlage für Rechtsgeschäfte vor, die der Schriftform bedürfen. So ist in § 126 BGB definiert, dass eine Urkunde die rechtsgültige und somit eigenhändige Namensunterschrift tragen muss, sofern von Gesetzes wegen die Schriftform für das jeweilige Rechtsgeschäft vorgesehen ist. Alternativ ersetzt eine notarielle Beglaubigung die Unterschrift der betreffenden Person.

In der deutschen Gesetzgebung existieren zudem gewisse Mindestanforderungen an eine rechtsgültige Unterschrift, die die Basis für die Wirksamkeit dieser bilden.

In erster Linie muss die Unterschrift als solche erkennbar sein, wobei eine vollständige Lesbarkeit des Schriftzuges nicht zwingend erforderlich ist. Im Gegenzug müssen Buchstaben jedoch zumindest ansatzweise erkennbar sein, während gleichzeitig ein individueller Charakter gegeben sein muss. Zudem genügt es nicht, nur mit dem Vornamen zu unterzeichnen.

Der Bundesgerichtshof hat sich ausführlich mit der Rechtsgültigkeit von Unterschriften befasst und die zuvor genannten Regeln aufgestellt. Ob es nun um die Unterzeichnung eines Kaufvertrages oder die Errichtung eines Testaments geht, eine rechtsgültige Unterschrift ist unerlässlich und unbedingt erforderlich, um dem betreffenden Geschäft den notwendigen juristischen Rahmen zu verleihen.

Rechtsgültige Unterschrift und die Verfügung von Todes wegen

Insbesondere Menschen, die als künftige Erblasser adäquat vorsorgen wollen, sollten sich mit der rechtsgültigen Unterschrift befassen, schließlich ist diese maßgebend für die Wirksamkeit der Verfügung von Todes wegen. Die Frage: Ist mein Testament rechtsgültig? ist von entscheidender Bedeutung, schließlich kann der künftige Erblasser diese zum Zeitpunkt des Erbfalles nicht mehr klären.  Während im Geschäftsleben oftmals die Möglichkeit besteht, einen Dritten mit einer Vollmacht auszustatten, so dass auch die Unterschrift beispielsweise eines Prokuristen rechtsgültig ist, ist dies im Zusammenhang mit dem BGB Erbrecht nicht der Fall.

Der künftige Erblasser muss die Unterschrift eigenhändig leisten, um seiner letztwilligen Verfügung Rechtsgültigkeit zu verleihen. Zudem muss er zum Zeitpunkt der Unterschriftserstellung auch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. 

Im Falle eines öffentlichen Testaments kann die notarielle Beurkundung die Unterschrift des Testators aber mitunter ausnahmsweise ersetzen, falls dieser aus bestimmten Gründen hierzu nicht in der Lage ist.

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