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Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Eine rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel kann im deutschen Gesellschaftsrecht in Form einer Bestimmung in einem Gesellschaftsvertrag auftreten. Wie der Name bereits aussagt, wird hiermit die Nachfolge geregelt, sodass sich eine solche Nachfolgeklausel für Gesellschafter und Unternehmer stets als sehr empfehlenswert erweist. Auf diese Art und Weise kann der Verfasser der Nachfolgeklausel noch zu Lebzeiten dafür sorgen, dass sein Erbe automatisch seine Position in der betreffenden Gesellschaft übernimmt und der geschäftliche Betrieb weiterlaufen kann.

 

Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel - Nachlassverfahren

Falls keine rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel vorliegt, muss die Nachfolge des Erblassers im Rahmen eines Nachlassverfahrens geklärt werden. Da die Mitgliedschaft in einer Gesellschaft grundsätzlich nicht vererbt werden kann, sind die Erben des verstorbenen Erblassers häufig nicht berechtigt, dessen Platz auszufüllen. Mithilfe einer Nachfolgeklausel lässt sich dieses Problem jedoch umgehen, denn hierdurch wird die Mitgliedschaft in der jeweiligen Gesellschaft vererblich, sodass der vertraglich genannte Erbe automatisch in die Gesellschaft einrückt.

Diese automatische Nachfolge ist aber an eine Bedingung geknüpft, die erfüllt sein muss, damit die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ihre Wirkung entfalten kann. So muss der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag eine Person als seinen Nachfolger definieren, die im Falle seines Todes auch tatsächlich zum Erben wird. Ist dies nicht der Fall, verliert die Nachfolgeklausel ihre Wirksamkeit, es sei denn, sie wird nach § 140 BGB zu einer Eintrittsklausel umgedeutet.

Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel regelt die Zukunft eines Unternehmens

Durch eine Nachfolgeklausel ist es Unternehmern und Gesellschaftern also möglich, die Zukunft des entsprechenden Unternehmens maßgeblich mitzugestalten. Die Anforderungen, die der deutsche Gesetzgeber an solche Klauseln stellt sind recht unterschiedlich und hängen von der jeweiligen Gesellschaftsform ab. Einzelkaufmännische Unternehmen machen eine Nachfolgeklausel noch nicht einmal zwingend erforderlich, da diese ohne weiteres in den Nachlass des Erblassers fallen. Im Gegensatz dazu sind Nachfolgeklauseln für Personengesellschaften praktisch unabdinglich, weil nur so ein problemloser Fortbestand des Unternehmens gewährleistet werden kann.

Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel stellt hierbei eine besondere Variante der Nachfolgeklausel dar und regelt die Nachfolge unabhängig vom Erbrecht. Der Gesellschaftsvertrag enthält entsprechende Passagen, die für den Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesetzesgrundlage bilden. Da die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel fester Bestandteil des Gesellschaftsvertrages ist, muss jeder einzelne Gesellschafter sich hiermit einverstanden erklären. Durch eine rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel sind entsprechende Regelungen im Testament verzichtbar, schließlich enthält der Gesellschaftsvertrag alle wichtigen Informationen und sichert so die Zukunft des Unternehmens.



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