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Pflichtteil Berechnung

Gesetzliche Erben wie Kinder, Kindes-Kinder, Eltern, Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, die im Testament enterbt oder übergangen wurden, haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Dadurch schützt der Gesetzgeber die Rechte dieser engsten Angehörigen. Wie hoch jedoch dieser Pflichtteil ist, weiß kaum jemand. Deshalb lohnt es sich eine Pflichtteil Berechnung durchzuführen, bevor man gesetzliche Schritte einleitet.

Wie erfolgt eine Pflichtteil Berechnung?

Für eine korrekte Berechnung des gesetzlichen Pflichtteils sind zwei Dinge notwendig:

  • Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge

    Pflichtteil-berechtigt sind gesetzliche Erben, die im letzen Willen des Erblassers nicht bedacht wurden. Die Höhe des Pflichtteils hängt von der Familienkonstellation ab. Deshalb muss zunächst der gesetzliche Erbteil ermittelt werden.
  • Den genauen Wert des Nachlasses feststellen

    Was sich leicht anhört, kann in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Um eine Pflichtteil Berechnung durchführen zu können, muss natürlich zunächst der exakte Wert des Nachlasses fest stehen. Dabei wird der gesamte Nachlass mit berechnet: Immobilien (der Grundbucheintrag zählt), Geld (in Form von Bargeld, Bankguthaben, Wertpapieren, Anteilen an Fonds, etc.) und Gegenstände sowie offene Forderungen an Dritte. Schulden und Verbindlichkeiten werden vor der Pflichtteil Berechung natürlich abgezogen.


Die Erben sind verpflichtet einem Pflichtteil-Berechtigten bei der Berechnung insofern behilflich zu sein, als dass sie Unterlagen und Fakten, die den Nachlass betreffen, dem Pflichtteil-Berechtigten zur Verfügung stellen müssen.

Die eigentliche Pflichtteil Berechnung

Sind obenstehende Fragen hinreichend geklärt, ist die eigentliche Pflichtteil Berechnung ganz einfach. Dem Pflichtteil-Berechtigen steht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Beträgt der gesetzliche Erbteil also 500.000 €, ergibt die Pflichtteil Berechnung einen Betrag von 250.000 €.
Die Höhe des gesetzlichen Erbteils wird durch das Verwandtschaftsverhältnis zu dem Erblasser  und der Zahl der Pflichtteil-Berechtigten beeinflusst.

Schwierigkeiten bei der Pflichtteil Berechnung

Schenkungen, die zu Lebzeiten vom Erblasser gemacht wurden müssen bei der Pflichtteil Berechnung berücksichtigt werden, wenn Sie nicht länger als 10 Jahre zurück liegen. Dabei gelten sowohl Schenkungen des Erblassers an den Pflichtteil-Berechtigen als auch Schenkungen an andere Begünstigte.

Gelegentlich kommt es vor, dass ein gesetzlicher Erbe im Testament bedacht wird, der Wert des Erbteils aber unter dem Pflichtteil liegt. Kommt Ihnen Ihr Erbteil zu gering vor, kann sich die Pflichtteil Berechnung lohnen, denn in diesem Fall besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch.



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