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Alltagsbetreuer-in-der-Altentagesstaette

Alltagsbetreuer in der Altentagesstätte

Der Begriff Tagesstätte ist im Allgemeinen aus dem Bereich der Kinderbetreuung bekannt, doch nicht nur Kinder können in einer solchen Einrichtung umfassend betreut werden. Insbesondere im Zuge des demografischen Wandels wächst auch die Zahl der Altentagesstätten, in denen qualifizierte Alltagsbetreuer und gegebenenfalls auch Pflegekräfte eine optimale Versorgung älterer Menschen sicherstellen.

Altentagesstätte statt Pflegeheim

Ähnlich wie in einer Kindertagesstätte sorgt auch eine Altentagesstätte dafür, dass die betreffenden Personen tagsüber versorgt sind und eine adäquate Betreuung erhalten. Obwohl sich die älteren Menschen mehr oder weniger den ganzen Tag in der Tagesstätte aufhalten, ist eine solche Einrichtung in keinster Weise mit einem klassischen Pflegeheim vergleichbar. In einer Altentagesstätte erfolgt schließlich keine stationäre Unterbringung, denn die zu betreuenden Menschen übernachten weiterhin in ihrer Wohnung und halten sich demnach ausschließlich tagsüber in der Altentagesstätte auf.

Eine derartige Einrichtung ist die ideale Lösung für all diejenigen, die in ihren eigenen vier Wänden bleiben möchten und gleichzeitig mehr Betreuung benötigen als ein ambulanter Pflegedienst oder ihre Angehörigen leisten können. Qualifizierte Alltagsbetreuer, Altenpflegerin und Altenpfleger und mitunter auch Pädagogen stehen in einer Altentagesstätte zur Verfügung und schenken den älteren Menschen Aufmerksamkeit und Zeit. Senioren können sich so in einer angenehmen Atmosphäre entfalten, können Kontakte knüpfen und zudem an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen.

Altentagesstätten als Ergänzung der ambulanten Pflege

In vielen Fällen erweisen sich Altentagesstätten als optimale Ergänzung zur ambulanten Pflege. Aufgrund des überaus knappen Budgets im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung bedeutet die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes keine Rundum-Betreuung, sondern beinhaltet lediglich die Grundversorgung des Pflegebedürftigen. Auf diese Art und Weise kommen viele Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zu kurz, da das Pflegegeld lediglich die Grundkosten deckt.

Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Angehörige oder ambulante Pflegedienste die ambulante Pflege übernehmen. Pflegende Angehörige müssen hierzu nicht selten ihren Beruf aufgeben, damit sie sich voll und ganz dem Pflegebedürftigen widmen können. Außerdem müssen sie auch ansonsten zurückstecken und ihre eigenen Bedürfnisse hintenanstellen, da sie die Verantwortung für den Pflegebedürftigen tragen. Die gesetzliche Pflegeversicherung honoriert ein solches Engagement zwar durch die Zahlung eines angepassten Pflegegeldes, doch ein adäquater Ausgleich zu dem weggefallenen Verdienst ist dies nicht. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen 75 % des Gehaltes zu erhalten, dafür jedoch nur zu 50 % zu arbeiten und dieses Minus auf einem Zeitkonto später wieder abzuarbeiten. Ob dies ein praktischer und guter Ansatz ist wird sich im Laufe der Zeit zeigen. Ein gesetzlicher Rechtsanspruch hierauf wurde allerdings leider auch nicht eingeräumt. Zeitweise können Angehörige auch einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen, die ebenfalls vom Kostenträger übernommen wird.

Wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst nicht ausreicht oder die Angehörigen einfach nicht auf ihr Einkommen und den Beruf verzichten können oder wollen, muss eine andere Lösung gefunden werden. In den meisten Fällen bedeutet dies eine stationäre oder teilstationäre Unterbringung in einem Heim, aber auch Altentagesstätten oder letztendlich ein Pflegeheim sollten in Erwägung gezogen werden. Der Pflegebedürftige ist so in besten Händen, wird den Tag über von qualifizierten Alltagsbetreuern betreut und kann ansonsten in seinem gewohnten Umfeld bleiben.

Angelika Schmid am 26.10.2011


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