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Nachvermächtnis

Bei einem Vermächtnis, das sich nacheinander mehreren Personen zuwendet, spricht mach in der Regel von einem Nachvermächtnis. Die juristische Basis hierfür ist in § 2.191 des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert, sodass die Feinheiten dieser besonderen Form des Vermächtnisses genauestens definiert sind. Dem deutschen Recht entsprechend gelten gemäß § 2.191 BGB die juristischen Vorschriften und Regelungen für ein Nachvermächtnis analog auch für die Nacherben des verstorbenen Erblassers. 

In der allgemeinen Definition wird beschrieben, dass es sich um ein Nachvermächtnis handelt, wenn der Erblasser den vermachten Gegenstand einer dritten Person zuwendet. Dies geschieht im Rahmen eines Nachvermächtnisses jedoch ausschließlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder anlässlich eines besonderen Ereignisses nach Anfall des Vermächtnisses.

Nachvermächtnisse – Unterscheide zum Vermächtnis

Diejenigen, die über keine fundierten Kenntnisse der Rechtswissenschaften verfügen und auch ansonsten nicht allzu sehr im deutschen Erbrecht bewandert sind, tun sich hiermit aber oft schwer und haben in der Praxis häufig Probleme, ein Nachvermächtnis von einem normalen Vermächtnis zu unterscheiden. Grundsätzlich existieren aber durchaus wesentliche Unterschiede, die eine Differenzierung selbst für Laien möglich machen. So liegt ein Nachvermächtnis immer dann vor, wenn der verstorbene Erblasser noch vor seinem Ableben einen Vorvermächtnisnehmer, sowie einen Nachvermächtnisnehmer bestimmt hat. Sobald dann das Ereignis oder der Zeitpunkt eintritt, der in dem Vermächtnis definiert ist, kann der Nachvermächtnisnehmer Ansprüche geltend machen und die Herausgabe der betreffenden Sache vom Vorvermächtnisnehmer fordern.

Nachvermächtnis – die Verfügungen im Testament

Mithilfe eines Nachvermächtnisses kann ein Erblasser also für seinen eigenen Tod vorsorgen und noch zu Lebzeiten festlegen, unter welchen Voraussetzungen der Vorvermächtnisnehmer den vermachten Gegenstand an den Nachvermächtnisnehmer herausgeben muss. Sofern das Nachvermächtnis juristisch einwandfrei verfasst wurde, ist es selbstverständlich verbindlich, sodass der Nachvermächtnisnehmer seine Ansprüche im Zweifelsfall sogar gerichtlich durchsetzen könnte.



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