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Nachlassgericht

In Deutschland ist das Nachlassgericht die gerichtliche Instanz, die die korrekte Ausführung des geltenden Erbschaftsrechts durchsetzt und kontrolliert. Hierzulande übernimmt das Amtsgericht stets die Aufgaben des Nachlassgerichts, wobei sich die Zuständigkeit eines entsprechenden Gerichts durch den letzten Wohnort des Erblassers ergibt. Sämtliche Aufgaben und Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts werden im Bürgerlichen Gesetzbuch detailliert geregelt, wobei zu beachten gilt, dass ein Nachlassgericht stets dem Gesetz zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegt.

Obwohl ein Nachlassgericht sämtliche, erbrechtliche Belange regelt, besteht die wesentliche Aufgabe einer solchen Institution darin, den Erbschein entsprechend der Paragraphen §§2353ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches zu erteilen. Zudem fällt selbstverständlich auch die Testamentseröffnung ins Aufgabengebiet eines Nachlassgerichts, sodass es sich hierbei um die erste Anlaufstelle für die Hinterbliebenen des Erblassers handelt.

Nachlassgericht und die Verwahrung von Testamenten

Laut §§2258a ff., sowie §§2300 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches übernehmen Nachlassgerichte ebenfalls die Verwahrung von Erbverträgen und Testamenten. Folglich bildet das zuständige Nachlassgericht die einzige, offizielle Instanz, die sämtliche letztwilligen Verfügungen eines Erblassers erkennt und diese auch durchsetzen kann.

Das Nachlassgericht - Testamentseröffnung

So lädt das zuständige Nachlassgericht alle im Testament benannten Erben, sowie etwaige gesetzliche Erben zur Testamentseröffnung vor und verkündet dann den letzten Willen des verstorbenen Erblassers. Zur Sicherung des Nachlasses bestellt das Nachlassgericht häufig auch einen Nachlasspfleger und ernennt außerdem auch unter Umständen einen Testamentsvollstrecker. Aber nicht nur die Ernennung eines Testamentsvollstreckers fällt in das Aufgabengebiet eines Nachlassgerichts, sondern ebenfalls die Überwachung des Vollstreckungsverfahrens. Auf diese Art und Weise stellt diese spezielle Abteilung eines Amtsgerichts sicher, dass der letzte Wille des Erblassers auch durchgesetzt wird.

Darüber hinaus muss man etwaige Erbausschlagungserklärungen ebenfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen, sodass das Aufgabenspektrum einer solchen Institution recht vielfältig sein kann. Zudem müssen auch etwaige Erbschaftsverkäufe dem zuständigen Nachlassgericht gegenüber angezeigt werden. Man muss die Entscheidungen des Nachlassgerichts aber keineswegs einfach so hinnehmen, denn hierzulande besteht auch die Möglichkeit, diese mithilfe einer offiziellen Beschwerde anzufechten. In einem solchen Fall nimmt sich die Zivilkammer des Landgerichts der Sache an und entscheidet schließlich, ob die Entscheidung des Nachlassgerichts korrekt war oder nicht.

Das Nachlassgericht regelt folglich sämtliche Belange, die im Bezug zu einer Erbschaft stehen, und ist somit die erste Anlaufstelle für Erbschaftsangelegenheiten. Wer etwas vererben möchte und dies noch zu Lebzeiten unter Dach und Fach bringen will, sollte sein Testament nicht nur gemeinsam mit einem Anwalt oder Notar verfassen, sondern dieses auch beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen, damit die gesamte Erbschaft problemlos abgewickelt werden kann.



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