Dienstag, 22. Mai 2012
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Berliner Testament (Gemeinschaftliches Testament)

Hinweis: Ein privates Testament müssen Sie vom ersten bis zum letzten Wort eigenhändig und handschriftlich erstellen. Gedruckte Texte sind tabu, dadurch wird Ihr handschriftliches Testament unwirksam! Wichtig ist auch Ihre Unterschrift, damit es rechtsgültig ist! Ort & Datum (wie in unseren Vorlagen) sind zwar nicht zwingend, sollten jedoch (wie in den Mustertexten vorgesehen) angegeben werden. Unser Vorschlag: Drucken Sie das gewünschte Muster aus und schreiben Sie es mit der Hand ab.


Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament) steht nur verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnern offen. Der Grundgedanke ist, dass sich die Partner gegenseitig versorgt wissen möchten.

 

Berliner Testament mit gegenseitiger Einsetzung als Alleinerbe & weitere Zusätze

Erläuterung: Im vorliegenden Muster setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerbe ein. Die zweite Passage besagt, dass die Kinder als Schlusserben eingesetzt werden. Eine weitere Bestimmung betrifft den Widerruf früherer Testamente. Als zusätzliche Bestimmung wurde zuletzt die Salvatorische Klausel eingefügt.

 

Unser Testament

 

Wir, die Eheleute (Namen und Geburtsdaten) bestimmen, dass wir uns gegenseitig allein und unbeschränkt gegenseitig beerben.

Schlusserben des zuletzt von uns versterbenden sollen unsere Kinder (alle Namen) zu je ..... Erbanteilen (oder zu gleichen Teilen) sein.

Wir widerrufen alle älteren Verfügungen, die wir von Todes wegen bereits getroffen haben.

„Ist eine der in diesem Testament enthaltenen Anordnungen unwirksam, so bleiben alle übrigen Verfügungen wirksam.“

 

(Ort und Datum)
(Unterschrift des 1. Erblassers)

 

Diese Testamentsanordnungen sind auch mein letzter Wille.

 

(Ort und Datum) 
(Unterschrift des 2. Erblassers)

 

Hinweis: Der Widerruf bei gemeinschaftlichen Testamenten kann nur beschränkt oder  gemeinsam eingesetzt werden. Nach dem Ableben eines Testamentsverfassers kann dies überhaupt nicht mehr angeordnet werden. Durch das Vernichten „alter“ nicht mehr gültiger Testamente kann man sich den Widerruf sparen.

 

Module die Sie zusätzlich in Ihr Testament aufnehmen können:

 

Haben Sie mehrere Erben?

Dann könnten Sie im Muster einen Testamentsvollstrecker einsetzen:

 

"Wir ordnen für unseren Nachlass die Testamentsvollstreckung an. Testamentsvollstrecker soll Herrn / Frau (Name) sein. Kann oder will er/sie nicht Testamentsvollstrecker werden bestimmen wir, dass Herr/Frau (Name) die Testamentsvollstreckung übernehmen soll. Der Testamentsvollstrecker soll unseren Nachlas möglichst schnell auseinandersetzen. Die Teilung soll nach unseren Anordnungen erfolgen."

 

Möchten Sie, dass einer der Verwandten vorweg erbt und der andere danach?

Dann fügen Sie folgenden Zusatz im Testament ein:

 

„Wir bestimmen, dass unser/e (Name) unsere alleinige (Option der Zusatz: „befreite/r“) Vorerbe/in sein soll. Nach ihr/ihm setzen wir (Name) als Nacherbe/in ein."

 

Hinweis: Im Berliner Testament wird in dem meisten Fällen der Ehepartner Vorerbe und die Kinder als Nacherben eingesetzt, da der Zweck die gegenseitige Versorgung ist.

 

Möchten Sie, dass das Erbe im Falle einer Wiederverheiratung für Ihre Abkömmlinge erhalten bleibt?

Dann fügen Sie folgenden Zusatz im Testament ein:

 

„Sollte sich mein/ Ehemann/Ehefrau wieder verheiraten, so bestimmen wir, dass unsere gemeinsamen Kinder mit dem Tag der Eheschließung ihren vollen Erbteil erhalten. Ein bis dahin ausgezahlter Pflichtanteil soll hierauf verrechnet werden.“

 

Möchten Sie einen Ersatzerben oder Ersatzvermächtnisnehmer einsetzen?

Dann fügen Sie folgenden Zusatz im Testament ein:

 

„Ich setze meinen Sohn, (Name), als meinen Alleinerben ein. Sollte er vor dem Erbfall versterben, wird seine Tochter (Name) erben"

 

Hinweis: Erblasser können jeden Menschen als Ersatzerben benennen. Dies ist eine Vorsorgemaßnahme, falls der Erbe bereits verstorben ist im Erbfall.

 

Möchten Sie einen Verwandten enterben?

Dann fügen Sie folgenden Zusatz im Testament ein:

 

„Meinen Sohn (Vor- und Zuname) geboren am (Datum) (Option Zusatz: und auch dessen Abkömmlinge) enterben wir hiermit.“

 

Möchten Sie Auflagen an die Erben im Testament eintragen?

Dann fügen Sie folgenden Zusatz im Testament ein:

 

„Unser/e Tochter/Sohn, (Name) soll sich bis zum Ableben um den Vater/die Mutter kümmern und ihn/sie versorgen, sowie die Grabpflege übernehmen.“

 

Möchten Sie den Kindern oder anderen Erben ganz genau bestimmte Vermögensgegenstände zu kommen lassen?

Dann könnten Sie die Teilungsanordnung in dieser Form einfügen:

 

„Meine Tochter (Name) soll das Grundstück (nähere Bezeichnungen) in (Ort) erhalten und mein Sohn  mein Auto (nähere Bezeichnungen) und das Grundstück (nähere Angaben). Die Wertanteile müssen untereinander nicht verrechnet werden.“

 

Hinweis: Sie könnten auch bestimmen, dass die Wertanteile untereinander aufgerechnet werden müssen, doch dies könnte zu größeren Streitigkeiten führen unter den Erben, denn unter Umständen würde auch ein Wertgutachten zur Ausgleichsbestimmung verlangt werden, was unnötig Kosten verursacht.

 

Wie ordnen Sie ein Vermächtnis an?

Wenn Sie einem Menschen, der nicht Ihr Erbe wird einen bestimmten Gegenstand zuwenden möchten, dann fügen Sie folgenden Zusatz im Testament ein:

 

„Ich vermache meiner Schwester (Name) meinen Schmuck. Meine Nichte (Name) soll mein KFZ (Nähere Bezeichnungen) erhalten.“

 

Hinweis: Die vermachten Gegenstände gehen im Erbfall zunächst auf die Erben über und diese sind aufgrund Ihrer Anordnung verpflichtet, den Vermächtnisnehmern diese genau bezeichneten Gegenstände auszuhändigen.

 

Haben Sie minderjährige Kinder?

Dann käme diese Verfügung zur Vormundschaft im Testament in Betracht:

 

"Wir, (Namen der Eltern) geb. am .....
dass im Fall unseres gemeinsamen Ablebens die Vormundschaft für unsere Kinder (Namen) übernehmen soll(en): 
Vor- und Zuname, geboren am Datum 
gegebenenfalls zweiter und dritter Name ..
(Sie können eine Erklärung einfügen, warum Sie gerade diesen Personen die Vormundschaft für Ihre minderjährigen Kinder anvertrauen möchten, das Vormundschaftsgericht kann Ihren Wunsch in diesem Falle nachvollziehen.) "



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