Erbschaftsausschlagung - Kostenloses Muster
Hinweis: Ein privates Testament müssen Sie vom ersten bis zum letzten Wort eigenhändig und handschriftlich erstellen. Gedruckte Texte sind tabu, dadurch wird Ihr handschriftliches Testament unwirksam! Wichtig ist auch Ihre Unterschrift, damit es rechtsgültig ist! Ort & Datum (wie in unseren Vorlagen) sind zwar nicht zwingend, sollten jedoch (wie in den Mustertexten vorgesehen) angegeben werden. Unser Vorschlag: Drucken Sie das gewünschte Muster aus und schreiben Sie es mit der Hand ab.
Kostenloses Muster für die Erbschaftsausschlagung
Das nachfolgend aufgeführte Muster können Sie entsprechend Ihres Erbfalles verändern und anschließend kopieren und ausdrucken. Vergessen Sie auf keinen Fall ein Datum sowie die Unterschrift hinzu zu fügen.
An das Amtsgericht (zuständig ist das Gericht am letzten Wohnort des Erblassers)
- Nachlassgericht -
Nachlass der/des am (Datum) verstorbenen (Name, Geb.Datum und letzter Wohnort)
Ich bin alleiniger/testamentarischer/gesetzlicher Erbe/Miterbe des/der Verstorbenen
Hier: Erbschaftsausschlagung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am ....... habe ich von der Erbschaft des Herrn/Frau (meines Vaters, meiner Mutter, meines Onkels, meiner Tante, meines Bruders, meiner Schwester usw.) (Name des/der Verstorbenen) erfahren, diese Erbschaft schlage ich hiermit aus.
Ort, Datum
Unterschrift
(Beglaubigungsvermerk vom Amtsgericht oder einem Notar)
Erläuterung: Eine Verpflichtung zur Annahme einer Erbschaft besteht nicht. In der Regel nehmen die Erben die Erbschaft dann nicht an, wenn der Wert der Erbschaft die Schulden des Erblassers nicht deckt.
Man kann das Erbe nur innerhalb einer Frist von grundsätzlich sechs Wochen ausschlagen. Die Frist beginnt zu laufen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Erbfall ist eingetreten (vor dem Ableben des Erblassers ist eine Ausschlagung nicht möglich)
- Der Erbe weiß, dass und aus welchem Grund (Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge) er Erbe wird.
Zudem ist für eine wirksame Ausschlagung die Einhaltung der vorgesehenen Form wichtig.
Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie gehen als Erbe persönlich zum zuständigen Nachlassgericht und erklären die Ausschlagung zur Niederschrift des Nachlassgerichts;
- Sie geben die Erklärung vor einem Notar ab.
Erfolgt die Ausschlagung nicht frist- oder formgerecht, gilt die Erbschaft immer als angenommen. Dies kann auch bei einem schlüssigen Verhalten des Erben der Fall sein.
Hinweis: Lesen Sie zu diesem Thema auch den vertiefenden Artikel im Alphabet „Erbausschlagung“. Zu diesem Schritt sollte man keineswegs übereilt bereit sein. Es gibt noch einige Wege die Erbenhaftung auszuschließen und trotzdem gut informiert zu sein über den Schuldenstand.
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