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Neuigkeiten im Erbrecht vom RBB

Der RBB ist die regionale Landesrundfunkanstalt für Brandenburg und Berlin und im Fernsehen und Radio gleichermaßen vertreten. Der Sender nimmt sich der Fragen und Probleme seiner Zuschauer und Zuhörer an und beschäftigt sich in regelmäßigen Magazinen, wie zum Beispiel ZIBB (zuhause in Berlin & Brandenburg), mit verschiedenen Verbraucherthemen. Auch das Erbrecht wird hier immer wieder thematisiert. In Anbetracht der Tatsache, dass jeder Mensch früher oder später als künftiger Erblasser oder Erben mit dem Erbrecht in Berührung kommt, besteht diesbezüglich stets ein großer Informationsbedarf.

Vor allem die Angst vor dem eigenen Tod beziehungsweise dem Verlust eines geliebten Menschen hält viele Verbraucher davon ab, sich aktiv mit dem Erbrecht auseinanderzusetzen. In der Regel liegt kein Testament vor, so dass sich künftige Erblasser bewusst oder oftmals auch unbewusst auf die gesetzliche Erbfolge verlassen. Laut RBB und zahlreichen weiteren Quellen ist dies in 80 Prozent aller Erbfälle in der Bundesrepublik Deutschland der Fall. Um Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen im Zuge des Nachlassverfahrens berücksichtigt werden, ist es aber häufig unerlässlich, zu Lebzeiten vorzusorgen und eine Verfügung von Todes wegen zu errichten.

Neuerungen im deutschen Erbrecht

Hat man sich dazu entschlossen, in Sachen Erbrecht aktiv zu werden, erweist sich dies häufig als recht schwierig. Juristische Fachausdrücke erschweren Laien die gesamte Angelegenheit. Zudem handelt es sich bei dem Erbrecht um ein komplexes Teilgebiet der deutschen Rechtsprechung zur Erbschaft, das einem mehr oder weniger stetigen Wandel unterliegt. Der Gesetzgeber nimmt immer wieder Anpassungen und Veränderungen vor, so dass die Aktualität in diesem Zusammenhang von besonders großer Bedeutung ist.

Anfang 2012 sind erneut einige Veränderungen in Kraft getreten. So wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein zentrales Testamentsregister eingeführt. Hierin werden fortan alle Verfügungen von Todes wegen verzeichnet, die in die amtliche Verwahrung genommen werden. Bislang gab es eine solche zentrale Stelle für Testamente nicht, so dass kein bundesweites Verzeichnis über letztwillige Verfügungen existierte. Eine zentrale Verwahrstelle verkürzt die Zeiten und kann eher für Sicherheit sorgen, dass alle relevanten Daten zum richtigen Zeitpunkt vorgelegt werden können. Zum 1. Januar 2012 wurde das Erbrecht aber dahin gehend reformiert und nun werden alle Testamente, die sich in der amtlichen Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht befinden, in das zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer in Berlin eingetragen.

Der RBB ist unlängst auf das zentrale Testamentsregister eingegangen und hat seine Zuschauer umfassend über die jüngsten Neuerungen im deutschen Erbrecht unter: http://www.rbb-online.de/brandenburgaktuell/archiv/index.printView.on.media.!etc!medialib!rbb!rbb!aktuell!neues_im_erbrecht.html   informiert. Auch allgemeine Aspekte des Erbens und Vererbens werden vom Rundfunk Berlin-Brandenburg behandelt. Interessierte Verbraucher erfahren Neuigkeiten aus dem Erbrecht heute somit unter anderem von den deutschen Radiosendern und sind somit stets auf dem neuesten Stand, was das Erbrecht in Deutschland betrifft.

Sarah Greszat am 02.05.2012


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