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Erbrechtvorträge Katholische Universität Eichstädt-Ingolstadt

Erbrechtvorträge: Wie ein Erbfall nicht zum Streitfall gerät

….. unter diesem Motto findet eine dreiteilige und öffentliche Reihe von Vorträgen zum deutschen Erbrecht statt. Diese wird durchgeführt von der Fakultät für Soziale Arbeit der Katholische Universität Eichstädt-Ingolstadt.

Die Mehrzahl der Deutschen trifft keine vorsorglichen letzten Anweisungen für den Erbfall. Viele letztwillige Verfügungen (lt. Anwälten sogar 90 % der privaten Testamente) beinhalten Widersprüche oder sind im schlimmsten Falle unwirksam. Anstelle des erhofften Familienfriedens folgen daraufhin häufig kostentreibende Nachlassstreitigkeiten. Eine rechtssichere Gestaltung mit rechtssicheren Vorlagen könnte dies verhindern.

Der gesetzliche Pflichtteil im Erbrecht heute sichert den nächsten Verwandten einen Mindestanteil am Nachlass. Einen Pflichtteilsanspruch kann der Erblasser unter Umständen auch abwehren. Im umgekehrten Fall können die berechtigten Erben diesen auch effektiv einfordern. In beiden Fällen gilt es die richtigen Weichen zu stellen.

Der Testamentsvollstrecker übt im Sinne des Erblassers die Nachlassverwaltung aus. Auf Anordnung des Nachlassgerichtes oder des Erblassers selbst wird die Testamentsvollstreckung durchgeführt. Der Testamentsvollstrecker unterliegt der gesetzlichen Haftung bei seiner Amtsführung.

Herr Dr. Ernst L. Schwarz hält insgesamt drei Vorträge. Er hat neben einer großen Erfahrung als Anwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker auch schon Lehrtätigkeiten ausgeführt. Er ist zudem Prüfer für das 2. Staatsexamen in Bayern und Universitätsdozent im Familien- und Erbrecht. In verschiedenen Buchpublikationen kann der interessierte Zuhörer zudem mehr erfahren zur Testamentsvollstreckung und zum Erbscheinsverfahren usw.

Alle Vorträge dieser Reihe finden statt:

Wo:

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