Luftverschollenheit

Für den Laien mutet der Begriff Luftverschollenheit oft recht merkwürdig an, da man sich hierunter nur schwer etwas vorstellen kann. Der Ausdruck Luftverschollenheit beschreibt eine zwar äußerst tragische, aber dennoch nicht unübliche Sachlage. Denn stürzt ein Flugzeug ab, ohne dass alle Leichen aufgefunden werden, spricht man in diesen Fällen von einer Luftverschollenheit.

Obwohl in einer solchen Situation auch die Leichen der an Bord der Maschine befindlichen Passagiere nicht aufgefunden werden, werden diese nach Ablauf einer festgelegten Frist für tot erklärt. In der Bundesrepublik Deutschland regelt dies § 6 des Verschollenheitsgesetzes. Demnach werden die Menschen, die infolge eines Flugzeugsabsturzes verschollen sind, drei Monate nach Zerstörung des Flugzeugs für tot erklärt.

Luftverschollenheit – wer ist betroffen?

Die Luftverschollenheit ist selbstverständlich nicht nur auf Flugzeuge beschränkt, sondern gilt für sämtliche Luftfahrzeuge. Außerdem können auch Personen, deren Flugzeug oder anderes Luftfahrzeug spurlos verschwunden ist, ebenfalls im Rahmen der Luftverschollenheit für tot erklärt werden. Trotz modernster Technik kommt es immer wieder vor, dass Flugzeuge einfach vom Radar verschwinden und nie wieder auftauchen. In einem solchen Falle geht man nach Ablauf einer dreimonatigen Frist davon aus, dass das Flugzeug zerstört und die Passagiere getötet wurden.

Luftverschollenheit – die gesetzlichen Fristen 

Da die Fristen des deutschen Verschollenheitsgesetzes die Wahrscheinlichkeit, dass der Verschollene doch noch lebt, stark berücksichtigen und die Überlebenschance infolge eines Flugzeugsabsturzes oft nur recht gering ausfällt, hält der Gesetzgeber die recht knappe Frist von nur drei Monaten bei der Luftverschollenheit für angemessen. Im Gegensatz dazu kann bei einer allgemeinen Gefahrverschollenheit erst nach einem Jahr eine Todeserklärung beantragt werden. Verschwindet ein Mensch einfach so, ohne das die Voraussetzungen einer Gefahrverschollenheit gegeben sind, vergehen sogar ganze zehn Jahre bis derjenige für tot erklärt werden kann.

Für die Hinterbliebenen ist es eine Luftverschollenheit eine schreckliche Situation, denn die Ungewissheit, was mit dem Verschollenen geschehen ist und ob dieser vielleicht doch wie durch ein Wunder überlebt hat und nun in der Fremde auf Rettung hofft, lässt viele Menschen nicht zur Ruhe kommen. Nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne sollte man sich dennoch damit abfinden und den Tod der verschollenen Person akzeptieren, um die eigene Trauer bewältigen zu können. Da bei einer Luftverschollenheit keine Leiche existiert, muss die verschollene Person gerichtlich für tot erklärt werden, was frühestens drei Monate nach Verschwinden beantragt werden kann.

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