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Jahresrohmiete

Der Begriff Jahresrohmiete listet auf, welche Gelder ein Mieter für ein Jahr zu bezahlen hat. Die Höhe der Jahresrohmiete richtet sich nach dem abgeschlossenen Mietvertrag für das gemietete Objekt. Die Jahresrohmiete ist zudem einer der Faktoren vom steuerlichen Ertragswertverfahren. Die Kriterien finden sich im Bewertungsgesetz in § 79 BewG.

Zum Gesamtentgelt der Jahresrohmiete werden gezählt lt. § 79 BewG:

  • Die Kaltmiete, dies sind auch Entgelte für die Benutzung von Nebengebäuden wie Garagen, Stall, Abstellschuppen, weitere Stellplätze und Hausgarten
  • Baukostenzuschüsse und Mietvorauszahlungen
  • Entgelt für die Benutzung von Möbeln und der weiteren nutzbaren Gegenständen, die Bestandteil oder auch Zubehör des Gebäudes sind
  • Die Umlagekosten
  • Alle weitere Leistungen die vom Mieter zu bezahlen sind
  • Die laufenden Betriebskosten des Objektes
  • Grundsteuer und alle weiteren Gebühren der Gemeinde

Die gesamte Auflistung ist Jahresrohmiete mit einzurechnen, auch wenn sie nicht  auf die Mieter umgelegt werden. Diese Kosten müssen auch mit einbezogen werden, wenn der Mieter sie direkt an die berechnenden Stellen bezahlt.

Nicht miteinbezogen wird der Aufwand für:

  • Den Energiebetrieb der Warmwasserversorgungs-, Heizungs- und Brennstoffversorgung
  • Grundlage ist immer die Sollmiete; Mietausfälle bleiben unberücksichtigt
  • Kosten, die nicht unmittelbar zur Raumnutzung gehören
  • Kosten die einzelne Mieter und nicht die Gesamtheit der Mieter betreffen  

Wenn ein Mietobjekt eigen genutzt wird, oder auch zu einem niedrigeren als der  ortsüblichen Miete vermieteten Mietzins oder unentgeltlich überlassen wurde, muss trotzdem die ortsübliche Jahresrohmiete zugrunde gelegt werden.

Jahresrohmiete – Zusammenfassung

Die Jahresrohmiete umfasst nach § 79 BewG das komplette Jahresentgelt für die Vermietung von Wohn- oder Gewerberäumen einschließlich aller Nebenkosten. Hiervon ausgenommen sind Energiekosten wie die Kosten für die Heizung, das Warmwasser und auch die Aufzugskosten, sowie alle Kosten, die nicht der Raumnutzung dienen und nicht die Gesamtheit der Mieter betreffen.

Jahresrohmiete und der Jahresrohertrag

Die Rentabilität eines vermieteten Objektes ist aus dem Jahresreinertrag und dem Jahresrohertrag zu erkennen. Ein Jahresrohertrag für Vermieter ergibt sich aus den Beträgen der Bruttokaltmiete binnen eines Jahres. Die Bruttokaltmiete beinhaltet sämtliche Betriebskosten bereits, die auf die Mieter umgelegt werden. Die Berechnung des Jahresrohertrages schließt auch den so genannten Ertragswert einer Immobilie mit ein. Dieser Ertragswert dient als Basis für die Abschreibungshöhe des Eigentümers. Mit der Auflistung des Jahresreinertrages kann der Eigentümer die finanzielle Rentabilität der Immobilie prüfen. Wichtig ist ein Jahresrohertrag auch für Interessenten und Käufer, die eine Kapitalanlage erwerben möchten.



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