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Internationales Familienrecht

Grundsätzlich befasst sich das Familienrecht mit Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen familiärer Natur, so stehen hier insbesondere das Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht, sowie Scheidungsrecht im Vordergrund. Zudem werden aber auch Adoptionen durch ein Familiengericht juristisch begleitet. Folglich umfasst das deutsche Familienrecht alle Aspekte der juristischen Regelung von Verwandtschaft und Ehe.

Da im Zuge der zunehmenden Globalisierung Ländergrenzen immer mehr an Bedeutung verlieren, spielt die Nationalität auch bei der Partnerwahl praktisch keine Rolle mehr. So war in den vergangenen Jahren ein deutlicher Anstieg der internationalen Ehen zu verzeichnen. Kommt es bei einer solchen Partnerschaft eines Tages zur Scheidung, kann dies durchaus kompliziert werden, schließlich stellt sich hierbei die berechtigte Frage, welches Recht nun angewandt werden muss.

Internationales Familienrecht wann wird es angewandt?

Viele Menschen glauben, dass der Ort der Eheschließung für die Rechtssprechung im Falle einer Trennung ausschlaggebend ist doch dies ist keineswegs automatisch der Fall. Das internationale Familienrecht eines jeden Landes ist hierfür ausschlaggebend, sodass sich die Situation unübersichtlich und teilweise chaotisch darstellt. Schließlich kann es durchaus so sein, dass sich die Gesetze zweier Länder in einigen wesentlichen Punkten widersprechen, sodass die internationale Zuständigkeit des Familiengerichts von enormer Bedeutung ist. Bevor also die eigentliche Sache vor dem Familiengericht verhandelt werden kann, gilt es die Zuständigkeit zu klären. Hierbei sind völkerrechtliche Abkommen, sowie das Privatrecht der beteiligten Länder entscheidend, da diese die Verantwortlichkeit im internationalen Familienrecht genau definieren.

Da das Familiengericht stets über äußerst private Angelegenheiten, wie zum Beispiel eine Scheidung oder die Klärung des Sorgerechts, entscheidet, sollte man sich im Vorfeld ausführlich über das Thema internationales Familienrecht informieren, falls man eine grenzüberschreitende Ehe eingehen möchte. Schließlich sind auch derartige Partnerschaften vor keiner Scheidung gefeit, die sehr häufig mit massiven, juristischen Auseinandersetzungen einhergeht. So streiten sich die beiden Ex-Ehepartner um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder oder den Unterhalt.

Juristische Auseinandersetzungen bezüglich des Familienrechts erweisen sich aufgrund ihrer Brisanz schon bei nationalen Ehen als äußerst kompliziert, handelt es sich jedoch um eine internationale Partnerschaft gestaltet sich die Sachlage noch weitaus schwieriger, weil womöglich noch ausländische Familiengerichte hinzugezogen werden.

Internationales Familienrecht welchen Staates wird angewandt?

Grundsätzlich obliegt die Gerichtsbarkeit stets dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit die Betroffenen innehaben. Folglich kann ein deutsches Gericht über die Scheidung eines deutschen Ehepaares entscheiden, selbst wenn dieses im Ausland lebt. Das Familienrecht anderer Länder basiert dahingegen auf dem Wohnsitzprinzip, sodass das Land, in dem das Ehepaar lebt, auch für die juristische Abwicklung der Scheidung zuständig ist. Innerhalb der Europäischen Union dürfte es hierbei aber mittlerweile keine erheblichen Probleme mehr geben, denn die EheVO (Brüssel IIa) regelt das internationale Familienrecht innerhalb der EU.

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