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Internationales Erbrecht

Für Laien stellt sich das deutsche Erbrecht häufig als Buch mit sieben Siegeln dar, denn komplizierte Gesetzestexte, komplexe Zusammenhänge und juristische Fachbegriffe erschweren die Verständlichkeit erheblich. Kommt jedoch nicht nur das nationale, sondern ebenfalls internationales Erbrecht zum Tragen gestaltet sich die Angelegenheit noch schwieriger. Schließlich müssen alle erbrechtlichen Entscheidungen nicht nur auf Basis des hiesigen Rechts getroffen werden, sondern gleichzeitig auch den Gesetzen des jeweiligen Drittstaates entsprechen.

Internationales Erbrecht in der Erbsache –  holen Sie sich anwaltliche Hilfe

Aus diesem Grund müssen im Falle einer internationalen Erbschaft alle nationalen Regelungen Vorschriften und Gesetze der betroffenen Länder unbedingt eingehalten werden. In der Praxis verliert man hierbei schnell den Überblick und benötigt daher in der Regel die fachmännische Unterstützung eines Rechtsanwalts. Bei der Wahl eines geeigneten Juristen sollte man aber stets darauf achten, dass dessen Spezialgebiet das internationale Erbrecht ist.

Zuerst gilt es aber zu klären, ob es sich überhaupt um einen internationalen Erbfall handelt oder nicht. Falls der Nachlass des verstorbenen Erblassers Auslandsvermögen, wie zum Beispiel Ferienimmobilien, beinhaltet, findet das internationale Erbrecht zumindest teilweise Anwendung, weil die ausländischen Behörden unmittelbar an der Nachlassabwicklung beteiligt sind.

Darüber hinaus kommt es auch immer wieder vor, dass deutsche Nachlassgerichte der Anwendung des hiesigen Erbrechts nicht zustimmen. Hierzulande ist für den Gesetzgeber die Staatsangehörigkeit des Erblassers entscheidend, sodass die erbrechtlichen Regelungen des jeweiligen Staates zum Einsatz kommen. Gemäß Art. 25 Abs. 1 EGBGB obliegt die Rechtsfolge von Todes wegen dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser innehatte.

Internationales Erbrecht ergibt oft Differenzen

Grundsätzlich scheint die Sachlage, also klar zu sein, doch dem ist nicht immer so. Aufgrund der mitunter erheblichen Differenzen im internationalen Erbrecht kann es hierbei so massiven Schwierigkeiten kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der andere Staat nicht die Staatsangehörigkeit, sondern ein anderes Prinzip als Maßstab für sein Erbrecht nutzt. In Südafrika gilt beispielsweise das Wohnsitzprinzip, wonach der letzte Wohnsitz des Verstorbenen entscheidend ist. War also ein Südafrikaner zum Zeitpunkt seines Todes in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft, wenden südafrikanische Gerichte deutsches Erbrecht an. Der deutsche Gesetzgeber schreibt jedoch die Anwendung des nationalen Erbrechts von Südafrika vor, da der Erblasser Staatsbürger Südafrikas war.

Das internationale Erbrecht ist folglich an Komplexität nicht zu übertreffen und bedarf großer Sachkenntnis, denn ansonsten kann es sogar dazu kommen, dass das Testament des Erblassers nicht anerkannt und daher die gesetzliche Erbfolge stattdessen eingesetzt wird.

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