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Internationale Nachlassvollmacht

Eine internationale Nachlassvollmacht kommt ausschließlich dann zum Einsatz wenn der Erblasser Auslandsvermögen hinterlassen hat. Hat sich dieser also zu Lebzeiten beispielsweise ein Ferienhaus im Süden gegönnt oder im Ausland investiert, erweist sich eine solche Nachlassvollmacht als äußerst hilfreich. Wenn der verstorbene Erblasser deutscher Staatsbürger war, gilt grundsätzlich das hiesige Erbrecht, sodass die Erben Testamentsvollstreckerzeugnisse, sowie Erbscheine des zuständigen Nachlassgerichts als Nachweis ausgehändigt bekommen.

Internationale Nachlassvollmacht erleichtert den Erben den Zugriff

Diese deutschen Dokumente werden hierzulande selbstverständlich akzeptiert, doch im Ausland gestaltet sich dies mitunter vollkommen anders. So erkennen ausländische Behörden die Erbscheine und anderen Bescheinigungen aus Deutschland nicht und verweigern den Erben daher den Zugriff auf das Erbe. Aus diesem Grund wird die ohnehin komplexe Nachlassabwicklung durch Auslandsvermögen deutlich erschwert. Wer seinen Hinterbliebenen derartig langwierige Streitigkeiten und Unannehmlichkeiten ersparen möchte, kann noch zu Lebzeiten vorsorgen. Mithilfe einer Nachlassvollmacht, die international anerkannt ist, kann man seine Angelegenheiten frühzeitig klären und dafür sorgen, dass die Erben eine Verfügungsbefugnis über die im Ausland befindlichen Vermögenswerte erhalten.

Eine internationale Nachlassvollmacht ersetzt aber keineswegs das Testament, sondern dient vielmehr als Ergänzung dieser letztwilligen Verfügung. Durch die globale Ausrichtung der Nachlassvollmacht kommt es hierbei für gewöhnlich zu keinen Problemen, wodurch die Übertragung des Auslandsvermögens unkompliziert und schnell vonstattengehen kann.

Grundsätzlich unterscheidet man hierbei zwischen der transmortalen und der postmortalen Nachlassvollmacht. Letztere tritt, wie der Name schon treffend aussagt, erst nach dem Tod des Erblassers in Kraft. Falls eine solche, internationale Nachlassvollmacht vorliegt, wird diese zwar im Ausland problemlos anerkannt, es kann aber dennoch zu Schwierigkeiten kommen. Denn um auf das Auslandsvermögen des Erblassers zugreifen zu können, müssen die Erben den Beweis erbringen, dass der Erblasser tatsächlich verstorben ist. Dies ist natürlich durchführbar, aber mit einigem Aufwand verbunden, sodass sich die Nachlassabwicklung hierdurch verzögern kann. Bei einer transmortalen Nachlassvollmacht ist dies dahingegen nicht der Fall, weil diese noch zu Lebzeiten des Erblassers und über dessen Tod hinaus wirksam ist. Folglich haben diejenigen, die in einer transmortalen Nachlassvollmacht durch den Erblasser begünstigt wurden, sofortige Verfügungsgewalt über den im Ausland befindlichen Nachlass.

Internationale Nachlassvollmacht – Formulierungen richtig gestalten

Neben der Wahl der richtigen Variante einer Vollmacht gilt es ebenfalls bei der Formulierung der internationalen Nachlassvollmacht einiges zu berücksichtigen. Diese sollte selbstverständlich auf die persönlichen Lebensumstände des Erblassers abgestimmt sein, muss aber dennoch ein paar allgemeine Regeln einhalten. So muss aus der Vollmacht eindeutig ersichtlich sein, dass diese über den Tod des Verfassers hinaus gilt, denn im Ausland verlieren Vollmachten nach dem Tod des Vollmachtgebers ihre Wirksamkeit.



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