Gutachterausschuss

Seit dem Jahre 1960 bildet der sogenannte Gutachterausschuss die zentrale Institution für Grundstückswerte in der Bundesrepublik Deutschland und ist daher hierzulande eine der ersten Anlaufstellen für Kauf-Interessenten und Erben von Grundstücken. Dem Gutachterausschuss liegen stets alle in seinem Bezirk geschlossenen Immobilienkaufverträge vor, denn diese müssen von den Notaren immer an die zuständige Geschäftsstelle geschickt werden.

Gutachterausschuss – Aufgaben

Die Aufgabe eines Gutachterausschusses besteht aber nicht nur darin, diese Immobilienkaufverträge zu sammeln, sodass diese hier ausführlich analysiert und in besonderer Form publiziert werden, ohne dass der Datenschutz verletzt wird. Die Publikationen des Gutachterausschusses stellen die Basis für Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten dar, die von Sachverständigen und auch Banken erstellt werden. Darüber hinaus erstellt aber auch der Gutachterausschuss Gutachten bezüglich des Verkehrswertes eines bebauten oder unbebauten Grundstücks.

Gutachterausschuss – Bundesbaugesetz

Mit dem damals neuen Bundesbaugesetz schuf die Bundesrepublik Deutschland 1960 die Grundlage für den sogenannten Gutachterausschuss, der seitdem von enormer Bedeutung für die innerdeutsche Immobilien-Branche ist. Mithilfe des Gremiums an Immobilien-Sachverständigen wird hierzulande bis heute eine maximale Transparenz des Grundstücksmarktes erzielt, sodass die Bundesregierung mit dem Gutachterausschuss eine wahre Institution in Sachen Grundstücksbewertung geschaffen hat. Heute stellt § 192 des Baugesetzbuches die juristische Grundlage für die Gutachterausschüsse dar, sodass die Aufgaben und Befugnisse rechtlich verankert sind.

Gutachterausschuss ist selbständig und neutral

Den Vorsitz des Gutachterausschusses übernimmt für gewöhnlich ein Bediensteter der Behörde, deren Bestandteil der Gutachterausschuss ist. Hierbei handelt es sich für gewöhnlich um das Kataster- oder Vermessungsamt bzw. das Landratsamt oder Kreisverwaltungsreferat. Darüber hinaus sitzen ebenfalls Mitarbeiter der jeweiligen Finanzbehörde im Gutachterausschuss.  Die restlichen Mitglieder sind in der Regel für den Gutachterausschuss tätig und arbeiten hauptberuflich als Immobiliensachverständige für Banken oder Versicherungen. Durch diese Zusammensetzung eines Gutachterausschusses wird dessen Unabhängigkeit gewährleistet.

Wer also beispielsweise die Erstellung eines Gutachtens beim Gutachterausschuss in Auftrag gibt, kann sich auf dessen Selbständigkeit verlassen und erhält somit stets verlässliche Werte. Der Gutachterausschuss befasst sich aber nicht nur mit der Anfertigung von Verkehrswertgutachten und Gutachten bezüglich der Entschädigungshöhe bei Rechtsverlusten, wie zum Beispiel bei einer Enteignung, sondern publiziert ebenfalls die Bodenrichtwerte für seinen Zuständigkeitsbereich. Diese beschreiben den durchschnittlichen Lagewert für Bauland und sind daher für Kauf-Interessenten von zentraler Bedeutung. Bei der Kalkulation der Bodenrichtwerte berücksichtigt der Gutachterausschuss aber nicht nur die Kaufpreise für Grundstücke, sondern zusätzlich auch den jeweiligen Entwicklungszustand.

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