Gütertrennung

Obwohl der Grundgedanke einer Ehe stets das gemeinschaftliche Leben ist, entscheiden sich immer mehr Eheleute für den Güterstand der Gütertrennung. Da die Zugewinngemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland als gesetzlicher Güterstand innerhalb einer Ehe gilt, muss die Gütertrennung mithilfe eines Ehevertrages festgelegt werden.

Gütertrennung – Trennung der Vermögenswerte

Im Zuge der Gütertrennung werden die Vermögenswerte der beiden Ehegatten streng voneinander getrennt und nicht gemeinsam veranlagt. Folglich entsteht durch diesen familienrechtlichen Güterstand auch nach der Heirat kein Gesamtgut, sodass jeder Ehegatte Eigentümer seines persönlichen Hab und Guts bleibt. Selbst sogenannte Zugewinne, die während der Ehe erworben wurden, gehören ausschließlich dem entsprechenden Partner. Somit werden die Eheleute bei einer Gütertrennung in keinster Weise am Vermögen des Partners beteiligt und haben hierzu keinen Zugang.

Da durch die Gütertrennung eine vollkommene Trennung der Vermögenswerte von Ehepartnern erfolgt, hat der Gatte hierbei keinerlei Verwaltungsbefugnis über das Eigentum des anderen. Bei diesem Güterstand trägt also jeder Ehepartner selbst die Verantwortung für sein eigenes Vermögen und kann hierüber frei verfügen. Obgleich die Gütertrennung grundsätzlich für alle Vermögenswerte gilt, existieren hier ein paar Ausnahmen.

Gütertrennung – das eheliche Gebrauchsvermögen

So entsteht durch die Heirat zwar kein Gesamtgut, aber dennoch ein gemeinsames, eheliches Gebrauchsvermögen. Hierzu zählen unter anderem ein gemeinsam genutztes Fahrzeug, die eheliche Wohnung oder das gemeinsame Haus, sowie sämtlicher Hausrat. Dieses Gebrauchsvermögen ist von der Gütertrennung ausgeschlossen, da es von beiden Partnern gleichermaßen genutzt wird, und muss folglich im Falle einer Scheidung geteilt werden. Darüber hinaus bleiben auch eheliche Ersparnisse von der Gütertrennung unberührt, sodass die gemeinsamen Rücklagen ebenfalls aufgeteilt werden, falls es zur Scheidung der Eheleute kommen sollte.

Für die meisten Laien bedeutet eine Gütertrennung die absolute Trennung aller Vermögenswerte. Dies ist zwar grundsätzlich korrekt, das gemeinsame Gebrauchsvermögen, sowie eheliche Ersparnisse bilden hier jedoch Ausnahmen und müssen juristisch gesehen nach einer etwaigen Scheidung unter den früheren Ehepartnern aufgeteilt werden.

Gütertrennung – eine gute Beratung ist wichtig

Ehegatten, die eine Gütertrennung in Erwägung ziehen, sollten sich im Vorfeld unbedingt umfassend beraten lassen und die Vor- und Nachteile dieses Güterstands genau abwägen. So kann man im Rahmen einer Gütertrennung zwar weiterhin frei über sein Vermögen verfügen im Falle einer Scheidung kann man jedoch auch keine Unterhaltsansprüche geltend machen. Falls einer der Ehegatten beispielsweise jahrelang nicht berufstätig war und sich ausschließlich der Kindererziehung gewidmet hat, hat dieser nach einer Trennung erhebliche, finanzielle Nachteile.

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