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Grundbuchauszug

Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchte, ohne selbst als Bauherr tätig zu werden, kann stets aus einer enormen Vielzahl an Bestandsimmobilien auswählen. Hat man erst einmal eine Immobilie ins Auge gefasst gilt es dieses zu besichtigen und so den Zustand des Hauses in Augenschein zu nehmen. Hierbei empfiehlt es sich insbesondere bei älteren Objekten einen erfahrenen Gutachter hinzuzuziehen, denn dieser kennt die Tücken älterer Immobilien und könnte deshalb etwaige Kostenfallen leicht aufdecken.

Neben dem Zustand des Grundstücks bzw. der Immobilie sollten potentielle Käufer aber auch die Grundbuchsituation im Vorfeld abklären, um böse Überraschungen zu vermeiden. Wer beispielsweise ein verschuldetes Grundstück kauft, kann als neuer Eigentümer für die Verbindlichkeiten des Verkäufers haftbar gemacht werden. Damit eine solche Situation nicht eintritt, sollte man unbedingt auf einen Grundbuchauszug bestehen. Hierbei handelt es sich um eine exakte Abschrift aller Eintragungen des entsprechenden Grundbuchblattes. Ein solcher Grundbuchauszug gewährt Kauf-Interessenten somit einen Einblick in die genauen Eigentumsverhältnisse und gibt über die mit dem Grundstück verbundenen Rechte und Lasten.

Grundbuchauszug – Einsicht bei entsprechendem Interesse

Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug vom zuständigen Grundbuchamt das eine Abteilung des Amtsgerichts darstellt fordern. Gemäß § 12 und § 12c der deutschen Grundbuchordnung wird eine derartige Grundbucheinsicht aber nur denjenigen gestattet, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Ein solches berechtigtes Interesse ist beispielsweise dann gegeben, wenn man mit dem aktuellen Eigentümer bereits konkret über die Übereignung des betreffenden Grundstücks verhandelt.

Der Grundbuchauszug enthält wichtige Daten

Ein Grundbuchauszug ist aber nicht nur in Hinsicht der Belastung eines Grundstücks von großer Bedeutung, denn in diesem Dokument wird ebenfalls angegeben, für welche Zwecke das entsprechende Grundstück genutzt werden darf. Wer also ein Grundstück sucht, um dort seinen Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, sollte auf keinen Fall nur darauf achten, ob dieses verschuldet ist. Im sogenannten Bestandsverzeichnis des Grundbuchauszugs wird stets die Art der Bewirtschaftung genannt sodass man hieran ersehen kann ob das Grundstück für das geplante Bauvorhaben überhaupt geeignet ist.

Neben Kauf-Interessen haben selbstverständlich auch Erben ein großes Interesse am Grundbuchauszug schließlich sind diese nach dem Ableben des alten Eigentümers die neuen Besitzer des Grundstücks oder der Immobilie. Der Grundbuchauszug ist somit ein Dokument von höchster Wichtigkeit, das alle bedeutenden Informationen über ein Grundstück enthält und für Kauf-Interessenten und Erben gleichermaßen interessant ist.



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