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Rechtsberatung im Umgangsrecht

Ein Kind braucht für gewöhnlich Mutter und Vater für seine Entwicklung und sollte deshalb zu beiden Elternteilen nach Möglichkeit einen regen Kontakt pflegen, was bei einer Trennung und Scheidung oder einer Wiederverheiratung des Erziehenden schwierig werden kann. Scheidungskinder tun sich mitunter sehr schwer in der Patchworkfamilie, den neuen Partner des Elternteils zu akzeptieren, da sie sich häufig oder sogar in der Regel ein Zusammenfinden der eigenen Eltern wünschen.

Sind die Eltern verheiratet oder leben diese in einer Partnerschaft, gestaltet sich die Umsetzung in der Regel vollkommen unkompliziert, da die Eltern mit ihren Kindern als Familie gemeinsam leben. Im Falle einer Trennung oder Scheidung wird die familiäre Struktur jedoch aufgelöst, so dass für gewöhnlich ein Elternteil die ständigen Sorgerechte für den gemeinsamen Nachwuchs übernimmt. Der andere Elternteil ist somit gewissermaßen außen vor, was jedoch in keinster Weise bedeutet, dass er keinen Umgang mit seinem Kind mehr pflegen kann oder darf. 

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Umgangsrecht im Rahmen der elterlichen Sorge im Familienrecht geregelt. So sieht der Gesetzgeber in erster Linie einen Anspruch auf Umgang mit den Eltern für minderjährige Kinder vor, wobei gleichzeitig jeder Elternteil einen Anspruch auf Umgang geltend machen kann. Auf diese Art und Weise trägt die deutsche Gesetzgebung dafür Sorge, dass zwischen den Eltern und dem Kind ein angemessener Umgang besteht, unabhängig davon, ob Mutter und Vater in einer Partnerschaft leben oder verheiratet waren. Doch häufig wird durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht des einen Elternteils das Besuchsrecht des anderen torpediert. 

Juristischer Beistand im Umgangsrecht

In der Theorie klingt all dies nämlich überaus positiv, doch in der Praxis zeigt sich, dass die Umsetzung des Umgangsrechts oftmals leider gar nicht so einfach ist. Nicht selten sorgen private Probleme und Diskrepanzen zwischen den beiden Elternteilen dafür, dass diese keine Lösung finden können und somit zu keiner zufriedenstellenden Einigung kommen. Ist dies der Fall, sollte man sich gegebenenfalls juristischen Beistand suchen. Vor allem wenn es zu einem familiengerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht kommt, ist ein Rechtsanwalt für Familienrecht unverzichtbar.

Aber natürlich muss es nicht zu einem Verfahren vor dem Familiengericht kommen, denn im Idealfall können sich die beiden Elternteile außergerichtlich einigen. Oftmals erweist sich eine Rechtsberatung im Umgangsrecht im Zuge dessen als überaus sinnvoll und kann durchaus von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden. Auf diese Art und Weise kann man sich schließlich umfassend über das geltende Umgangsrecht informieren und hat außerdem einen kompetenten Ansprechpartner an seiner Seite. Weiterhin handelt es sich bei dem Rechtsanwalt für Familienrecht um einen Außenstehenden, der einen objektiven und fachmännischen Blick auf den gesamten Fall wirft und den Beteiligten mitunter die Augen öffnet. Getrennte Eltern, die Probleme oder Fragen im Bezug auf die Umsetzung des Umgangsrechts haben, sollten aus diesem Grund eine Rechtsberatung zum Umgangsrecht in Anspruch nehmen und sich im Zuge dessen umfassend informieren.

Sarah Greszat am 12.12.2011


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