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Familienrecht-Gesetz

Familienrecht Gesetz

Das Familienrecht ist einer der zentralen Bereiche der deutschen Gesetzgebung und befasst sich grundsätzlich mit allen juristischen Aspekten, welche die Familie, sowie das Zusammenleben in einer Ehe und Familie oder Lebenspartnerschaft betreffen. In der Bundesrepublik Deutschland setzt sich das Bürgerliche Gesetzbuch im vierten Buch intensiv mit diesem Teilgebiet des Zivilrechts auseinander und liefert somit alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Einzige Ausnahme bilden hier die Lebenspartnerschaften, denn diese sind separat im Lebenspartnerschaftsgesetz juristisch verankert und geregelt.

Wenn es um das Zusammenleben in einer Familie und dessen rechtliche Aspekte geht, ist das Familienrecht in Deutschland das maßgebende Gesetz. Hierbei gilt es zu beachten, dass sich dieser Teilbereich der Gesetzgebung nicht nur mit Dingen wie dem Unterhalt, der elterlichen Sorge und gesetzlichen Vertretungen befasst. Darüber hinaus beschäftigt sich das Familienrecht ebenfalls mit allen juristischen Verhältnissen zwischen Personen, die durch eine Verwandtschaft, Lebenspartnerschaft, Ehe oder andere familiäre Verbindungen miteinander verbunden sind.

Eherecht im Familienrecht

Das Eherecht macht einen wesentlichen Teil des deutschen Familienrechts aus, das demnach eine Vielzahl an Gesetzen beinhaltet, die die Ehe und alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnisse regeln. Das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches umfasst ausschließlich das deutsche Familienrecht und beginnt mit der bürgerlichen Ehe, die im ersten Titel ausführlich behandelt wird.

Zunächst einmal werden hierin die Gesetze für Verlöbnisse (Eheversprechen) juristisch verankert, wobei im späteren Verlauf selbstverständlich auch die Ehefähigkeit, ein etwaiges Eheverbot (Bigamie), Ehehindernis und die Eheschließung selbst ausführlich Berücksichtigung finden. Die Gesetzesgrundlage für den ehelichen Güterstand (Gütertrennung, Gütergemeinschaft usw.) findet sich ebenfalls in diesem Teil des Familienrechts. Kommt es eines Tages zu der Trennung des Ehepaares, bildet das im Familienrecht inkludierte Eherecht die juristische Basis für alle damit im Zusammenhang stehenden Entscheidungen, schließlich konzentriert sich Titel 3 auf die Aufhebung der Ehe.

Kindschaftsrecht im Familienrecht

Neben dem Eherecht ist das sogenannte Kindschaftsrecht einer der wichtigsten Bestandteile des deutschen Familienrechts. Ob es um die elterliche Sorge, den Unterhalt, Adoptionen oder Pflegschaften geht, das Familienrecht liefert die entsprechenden Gesetze. Gleiches gilt für die Abstammung und allgemeine Rechtsverhältnisse zwischen Kindern und ihren Eltern. Falls beispielsweise die Vaterschaft gerichtlich geklärt werden muss oder Fragen bezüglich des Namensrechts für den Nachwuchs bestehen, findet sich das entsprechende Gesetz im Familienrecht.

Das deutsche Familienrecht befasst sich zwar im Wesentlichen mit dem Kindschaftsrecht, sowie dem Eherecht, doch darüber hinaus deckt es noch viele weitere Bereiche ab. So geht es bei den Gesetzen des Familienrechts unter anderem auch um Verwandtschaftsbeziehungen im Allgemeinen und die rechtliche Betreuung. Auch das Erbrecht gehört in diesen Rahmen, da es sich hierbei auch um ein Recht handelt, das Familien bevorzugt behandelt.

Sarah Greszat am 25.10.2011


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