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Familienberatung-oeffentlicher-Traeger

Familienberatung öffentlicher Träger

Den Partner fürs Leben zu finden und mit diesem eine Ehe und Familie zu gründen, ist der Traum vieler Menschen und scheint, spätestens mit eigenem Nachwuchs, in Erfüllung zu gehen. Oftmals gestaltet sich der Alltag jedoch vollkommen anders und die Eltern müssen sich tagtäglich neuen Herausforderungen stellen. So muss man nicht nur an der Partnerschaft arbeiten, sondern gleichzeitig eine adäquate Erziehung und Versorgung der Kinder sicherstellen und zusätzlich mit Konflikten und diversen Widrigkeiten umgehen. Das Familienleben fordert die Eltern folglich immer wieder aufs Neue, so dass diese häufig Unterstützung und professionelle Hilfe benötigen.

Insbesondere in schwierigen Lebenslagen, wie zum Beispiel im Falle einer Trennung der Eltern, gelangen diese in vielen Fällen früher oder später an die Grenzen der Belastbarkeit und stehen einer mehr oder weniger gravierenden Überforderung gegenüber. In einer solchen Situation sollte man sich auf keinen Fall scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen und somit zum Wohle der Familie zu handeln.

Professionelle Familienberatung

Im Rahmen einer professionellen Beratung, die durch einen öffentlichen Träger, wie zum Beispiel eine der entsprechende entsprechenden Familienberatungsstellen, kirchliche Einrichtung oder karitative Organisation, durchgeführt wird, erhalten strapazierte Eltern kompetente Unterstützung. Dies ist in vielen Städten und Kommunen auch im Falle einer Scheidungs- oder Trennungssituation eine unterstützende Möglichkeit. In der Regel übernehmen Ärzte, Erzieher, Psychologen und Pädagogen die Familienberatung. Somit erhält man hier einen fachmännischen Rat und kann gemeinsam mit dem Berater eine geeignete Lösung erarbeiten.

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Familienrechts der Bundesrepublik Deutschland sind die Rahmenbedingungen der Familienberatung verankert, so dass diese gewissen Standards unterliegen. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die Kostenfreiheit, die sicherstellt, dass alle ratsuchenden Bundesbürger Zugang zu einer Familienberatung haben. Diese erfolgt außerdem auf freiwilliger Basis und ist lediglich ein Angebot und niemals ein Zwang. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber eine Multidisziplinarität der Familienberatung vor, weshalb hier Experten verschiedener Fachbereiche beratend tätig sind. Des Weiteren hat der Schutz der persönlichen Daten oberste Priorität und ist die Grundlage eines Vertrauensverhältnisses zwischen den Ratsuchenden und der Beratungsstelle. Das Bundesfamilienministerium gibt hierzu ebenfalls wertvolle Hinweise.

Familienberatung -Hilfe zur Selbsthilfe

Eine Familienberatung zielt auf die Stärkung der Erziehung und Verbesserung der familiären Situation ab und ist in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe. Mithilfe entsprechender Experten wird hierbei zunächst die gegenwärtige Lage erfasst und analysiert, wodurch eine Auseinandersetzung mit den jeweiligen Problemen stattfindet. In einem nächsten Schritt wird dann festgelegt, welche Ziele die Ratsuchenden haben und was sie sich für ihre Familie wünschen. Anschließend sollen diese Wünsche und Zukunftsbilder in die Realität übertragen und somit eine Verbesserung der Familiensituation erzielt werden.

In den meisten Fällen wenden sich Menschen in einer konkreten Notlage oder bei spezifischen Problemen an die Familienberatung und suchen sich somit kompetente Hilfe. Familienberatung kann aber auch präventiv mithilfe einer Mediation stattfinden und der Entwicklung der Ehe oder Familie förderlich sein, ohne dass konkrete Schwierigkeiten existieren.

Sarah Greszat am 20.10.2011


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