
FamFG Verfahren in Familiensachen
Wie man so schön sagt, gibt es selbst in den besten Familien hin und wieder Streitigkeiten und Probleme. Ein Grund zur Sorge besteht hierbei für gewöhnlich nicht, denn obgleich sich das Zusammenleben mitunter als schwierig erweist, raufen sich die meisten Familien recht schnell wieder zusammen, so dass bald wieder Harmonie einkehren kann. Leider ist dies aber nicht immer der Fall und so manches Mal sorgen massive Konflikte dafür, dass die einst glückliche Familie auseinanderbricht. Ist es erst einmal so weit gekommen, stehen in der Regel eine Trennung der Ehegatten und die damit verbundene Scheidung bevor.
Im Zuge dessen ist dann die Entscheidung eines Familienrichters erforderlich. Dieser beschäftigt sich aber nicht nur mit Trennungen und Scheidungen, sowie allen damit verbundenen Angelegenheiten, sondern praktisch mit sämtlichen Familiensachen im Rahmen des Familienrechts. In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise auch Sorgerechtsstreitigkeiten, Unterhaltsfragen, Vaterschaftsfeststellungen und Adoptionsangelegenheiten vor dem Familiengericht verhandelt werden.
FamFG in Deutschland
Maßgebend für solche gerichtlichen Verfahren ist in der Bundesrepublik Deutschland das sogenannte FamFG. Hierbei handelt es sich um das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Am 01. September des Jahres 2009 trat das FamFG in Kraft und ersetzte das FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), sowie alle Teile der Zivilprozessordnung, die sich mit familienrechtlichen Verfahren auseinandersetzten.
Die gerichtlichen Verfahren in Familiensachen wurden mit der Einführung des FamFG vollkommen reformiert, was eine grundlegende Neuordnung dieses gesamten Rechtsbereichs zur Folge hatte. Da das FamFG eine enorme Vielzahl unterschiedlicher Verfahren regelt, besteht es aus mehreren Büchern, die sich jeweils detailliert mit diesen Arten auseinandersetzen und so den Familiensachen trotz ihrer Vielfalt stets gerecht werden.
Kosten von Verfahren in Familiensachen
Das FamFG widmet sich ausschließlich den Verfahren in Familiensachen und lässt die finanziellen Aspekte vollständig außen vor. Nichtsdestotrotz muss man diese als Beteiligter beachten und gegebenenfalls tragen. Juristische Basis für die Kosten von Verfahren in Familiensachen ist das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, kurz FamGKG. Auch dieses Gesetz trat zum 01. September 2009 in Deutschland in Kraft und ist somit von Anfang an eng mit dem FamFG verbunden.
Verbraucher, die in ein Verfahren in Familiensachen involviert sind, sollten sich nicht nur auf eigene Faust mit dem FamFG und dem FamGKG befassen, denn als juristischer Laie hat man hierbei ohnehin mit mehr oder weniger großen Verständnisschwierigkeiten zu kämpfen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt für Familienrecht aufzusuchen. Dieser führt eine umfassende Beratung durch und leistet zudem juristischen Beistand und Rechtsberatung während des gesamten Verfahrens. In einigen Fällen springt hierbei auch ein entsprechender Rechtsschutz ein, man sollte sich einfach bei der Versicherung erkundigen oder den Vertrag genau studieren.
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