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Abstammung der Stammbaum der Familie

Für die meisten Menschen dürfte ihre eigene Abstammung keine allzu großen Fragen aufwerfen, da ihnen klar ist, wer ihre Eltern sind. So sind Mutter und Vater sowie die ganze Familie die zentralen Leitfiguren für Heranwachsende und auch im Erwachsenenalter von immenser Wichtigkeit. Bei den Eltern fühlt man sich geborgen und hat so Vertrauenspersonen an seiner Seite, die einen bedingungslos lieben und jederzeit nach Kräften unterstützen. So sollte es zumindest im Idealfall sein. Mitunter kommt es aber auch vor, dass Unklarheit bezüglich der eigenen Abstammung herrscht.

Wer beispielsweise adoptiert wurde und somit nicht bei seinen leiblichen Eltern aufgewachsen ist, stellt sich in der Regel früher oder später die Frage nach der eigenen Abstammung. Bei dieser handelt es sich um einen wesentlichen Aspekt der Identität, so dass ansonsten ein wichtiger Teil der Persönlichkeit fehlt. Die Familienzugehörigkeit ist nach einer Adoption nach dem deutschen Familienrecht genau geregelt. Aber auch Menschen, die nicht adoptiert wurden, haben oftmals Fragen bezüglich ihrer Abstammung. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn nicht klar ist, wer der leibliche Vater ist.

Juristische Aspekte der Abstammung

Bestehen Zweifel oder Unklarheiten bezüglich der Mutter- oder Vaterschaft, ist dies für das betreffende Kind eine mehr oder weniger große Belastung. Darüber hinaus ist dies aber auch mit juristischen Konsequenzen verbunden, schließlich müssen beispielsweise Unterhaltsansprüche geklärt werden. Aus diesem Grund kann die Abstammung gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden, so dass bestehende Zweifel endgültig beseitigt werden können.

Abgesehen vom Unterhalt ist auch der Umgang ein wichtiger Aspekt und somit ausschlaggebend für ein entsprechendes Verfahren. Denn schließlich hat jedes Kind ein Recht (Besuchsrecht) auf beide Elternteile und wird für gewöhnlich auch mit beiden Umgang pflegen wollen. Darüber hinaus ist die Abstammung ebenfalls im Zusammenhang mit dem Erbrecht von zentraler Bedeutung, denn nur wer mit dem verstorbenen Erblasser verwandt war, gehört in der gesetzlichen Erbfolge zum Kreis der gesetzlichen Erben.

Abstammung gerichtlich klären

Während die Mutterschaft in der Regel eindeutig ist, schließlich ist die Frau, die das Kind geboren hat, dessen Mutter, gestaltet sich dies bei der Vaterschaft mitunter etwas schwieriger. Aus diesem Grund legt der deutsche Gesetzgeber zunächst einmal einige Vermutungen zugrunde. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der Vater des betreffenden Kindes ist. War die Mutter unverheiratet, gilt der Mann als Vater, der die Vaterschaft anerkannt hat.

Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann es zu einer gerichtlichen Klärung der Abstammung im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellungsklage kommen. Hierbei muss aber ein Berechtigter das Verfahren in die Wege leiten, da dieses nicht von Amts wegen erfolgt. Darüber hinaus kann die Abstammung ebenfalls im Zuge einer Vaterschaftsanfechtung gerichtlich geklärt werden, falls berechtigte Zweifel bestehen, dass der vermeintliche Vater nicht der leibliche Vater ist.

Die gerichtlichen Möglichkeiten zur Klärung der Abstammung können von Adoptierten nicht in Anspruch genommen werden. Durch die Adoption werden sämtliche Rechtsbeziehungen zu den leiblichen Eltern aufgehoben und ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind geschaffen.

Sarah Greszat am 02.09.2011


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