Die Reform der Erbschaftssteuer

Aktuellen Medienberichten zufolge sorgt die geplante Reform der deutschen Erbschaftssteuer für einigen Wirbel und stößt längst nicht bei allen auf Gegenliebe. In einigen Wirtschaftsverbänden regt sich Widerstand. Auch in der Regierung sind viele nicht vollkommen glücklich mit dem aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf, was vor allem daran liegt, dass es sich um einen Kompromiss handelt. Die beiden Koalitionspartner CDU/CSU und SPD haben zum Teil stark voneinander abweichende Vorstellungen und mussten nun eine einvernehmliche Lösung finden, mit der alle Beteiligten leben können. Dies verlangte der Bundesregierung ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft ab.

Nun hagelt es Kritik für den Entwurf zur Reform der Erbschaftssteuer. Wenn es unter anderem nach den Gewerkschaften geht, sind die Begünstigungen für Firmenerben zu hoch. SPD und Opposition plädierten Medienberichten zufolge für strengere Vorschriften, während die CDU das Ziel verfolgte, Firmenerben zu entlasten, um Arbeitsplätze zu erhalten.

Der Entwurf zur Reform der Erbschaftssteuer

Die Ausarbeitung des Entwurfs zur Reformierung der Erbschaftssteuer nahm mehrere Monate in Anspruch und wurde anlässlich der Forderungen strengerer Regeln durch das Bundesverfassungsgericht in die Wege geleitet. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts seien striktere Vorgaben zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen im Rahmen der Erbschaftssteuer erforderlich gewesen. Die Regierung reagierte und führte zunächst eine lange Debatte im Kabinett.

Am 8. Juli legte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Gesetzesentwurf vor, auf den sich die Koalition einigen konnte. An dem im Juni vorgelegten Entwurf wurden zwischenzeitlich noch ein paar kleinere Änderungen vorgenommen. Der erfolgreiche Kabinettsbeschluss zeigt, dass der monatelange Streit endlich beigelegt werden konnte.

Firmenerben und die neue Erbschaftssteuer

Für Außenstehende stellt sich nicht zuerst die Frage danach, wie schwer dem Kabinett eine Einigung gefallen ist. Stattdessen geht es vielmehr darum, was sich für wen ändert. Die Auswirkungen der Reform der Erbschaftssteuer sind für Verbraucher von großem Interesse, da sie im Rahmen einer Erbschaft früher oder später von den neuen Regelungen betroffen sein könnten. Die Grundzüge der Erbschaftssteuer blieben vollkommen unangetastet, so dass sich für einen Großteil der Bevölkerung keinerlei Veränderungen ergeben. Anders sieht dies allerdings für Firmenerben aus, für die die Erbschaftssteuerreform durchaus von Belang sein dürfte.

Auch künftig sollen Firmenerben in den Genuss gewisser Steuervorteile kommen und weitestgehend von der Erbschaftssteuer befreit werden, sofern sie sich für eine Fortführung des Unternehmens und somit auch für den Erhalt von Arbeitsplätzen entscheiden. Dies war ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Zugleich musste diese den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden, weshalb einige neue Einschränkungen in den Gesetzesentwurf eingebracht wurden. Nachfolgend finden sich einige wichtige Punkte, der Erbschaftssteuerreform:

  • Unternehmen, in denen maximal drei Mitarbeiter beschäftigt sind, sollen demnach von der Erbschaftssteuer verschont werden und zudem keine Lohnsummenprüfung über sich ergehen lassen müssen. Langzeiterkrankte, Mitarbeiter in Mutterschutz, Auszubildende sowie Mitarbeiter, die sich in Elternzeit befinden, werden nicht mitgezählt, wenn es um die Mitarbeiter-Grenze geht. Treffen diese Rahmenbedingungen auch noch sieben Jahre nach der Erbschaft zu, soll keine Erbschaftssteuer fällig werden. In Unternehmen, in denen die Drei-Mitarbeiter-Grenze fünf Jahre aufrechterhalten wird, werden 15 Prozent der Erbschaftssteuer fällig.
  • Beläuft sich das Betriebsvermögen auf 26 Millionen Euro (der neue unterste Grenzwert) oder mehr, soll künftig eine sogenannte Bedürfnisprüfung erfolgen. Im Zuge dessen muss der Erbe einen Nachweis erbringen, dass die Zahlung der Erbschaftssteuer einer finanziellen Überforderung gleichkommen würde. Alternativ zur Bedürfnisprüfung soll auch ein sogenanntes Abschmelzmodell möglich sein.

Bundestag muss über Neuregelung der Erbschaftssteuer beraten

Die zuvor genannten Punkte sind wesentliche Kennzeichen der geplanten Reform der Erbschaftssteuer. Bislang liegt allerdings lediglich ein Gesetzesentwurf des Kabinetts vor, über den nun der Bundestag beraten muss. Nur wenn der Entwurf den Bundestag und den Bundesrat passiert, findet eine tatsächliche Umsetzung der Reformmaßnahmen statt. Angesichts der starken Kritik bleibt es abzuwarten, wie weiter verfahren wird.

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