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Bodenrichtwert-und-Erbschaftssteuer

Bodenrichtwert und Erbschaftssteuer

Der Begriff Bodenrichtwert findet vor allem im Zusammenhang mit dem Städtebau Anwendung und bezeichnet hierbei den durchschnittlichen Wert eines Grundstücks. Ausschlaggebend für den jeweiligen Bodenrichtwert ist neben dem Zustand des betreffenden Grundstücks auch der übliche Marktpreis. Die Ermittlung des Bodenrichtwertes obliegt in der Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern und wird für gewöhnlich im Zwei-Jahres-Rhythmus vorgenommen.

Wenn es um die Wertermittlung für Immobilien und Bauland geht, ist der Bodenrichtwert demnach ein zentraler Faktor und vor allem in Fällen von Bedeutung, in denen das Vergleichswertverfahren nicht genutzt werden kann. Die im gesamten Bundesgebiet bestehenden Gutachterausschüsse für Grundstückswerte verfügen über umfangreiche Sammlungen von Grundstückskaufpreisen, die wiederum die Basis für die Kalkulation der Bodenrichtwerte bilden. Anhand dieser Zahlen wird somit ermittelt, wie hoch der Bodenwert eines Grundstücks liegt. Mit der Reform der Gesetzgebung zur Erbschaftssteuer für Grund- und Bodenwerte erlangen die Bodenrichtwerte auch für die Erbschaftssteuer eine ganz neue Relevanz.

Der Bodenrichtwert in der deutschen Gesetzgebung

In § 193 Baugesetzbuch wird dem Gutachterausschuss unter anderem die Aufgabe übertragen, die Bodenrichtwerte zu bestimmen. Die juristische Grundlage für die Bodenrichtwerte findet sich zudem in den Ausführungen des § 196 BauGB zur Bodenrichtwertkarte. Hierin legt der deutsche Gesetzgeber unter anderem fest, dass die Ermittlung der Bodenrichtwerte flächendeckend und unter Berücksichtigung des Entwicklungszustandes und der Richtwertzone des betreffenden Grundstücks zu erfolgen hat.

Darüber hinaus werden die Bodenrichtwerte öffentlich publiziert und sind für jeden Bürger einsehbar. So muss man lediglich bei der jeweiligen Geschäftsstelle um Auskunft über die Bodenrichtwerte bitten. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass die ermittelten Bodenrichtwerte gemäß §196 Baugesetzbuch automatisch an das jeweils zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Bedeutung der Bodenrichtwerte für die Erbschaftssteuer

Für die Besteuerung von Grundstücken sind die Bodenrichtwerte stets überaus wichtig und werden aus diesem Grund direkt vom jeweiligen Gutachterausschuss dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Folglich ergibt sich die jährliche Grundsteuer unter anderem aus dem Bodenrichtwert des betreffenden Grundstücks. Zudem sind die Bodenrichtwerte auch in Hinsicht auf die Erbschaftssteuer von großer Bedeutung und sollten aus diesem Grund von den Erben des verstorbenen Grundstückseigentümers entsprechend beachtet werden zur Nachlass Bewertung.

Grundstücke und Immobilien stellen innerhalb einer Erbschaft für gewöhnlich die größten Vermögenswerte dar und sind aus diesem Grund auch wesentliche Faktoren in Sachen Erbschaftssteuer. Während bei anderen Vermögenswerten, wie zum Beispiel Bargeld oder Wertpapieren, in der Regel klar ist, wie viel diese wert sind, gestaltet sich dies bei Grundstücken und Immobilien weitaus schwieriger. Dennoch ist es natürlich erforderlich, den Wert zu ermitteln, um eine adäquate Nachlassregelung zu finden und zudem die Erbschaftssteuer zu berechnen. Aus diesem Grund behilft man sich im Nachlassverfahren mit dem Bodenrichtwert, der über den durchschnittlichen Lagewert des Grundstücks Auskunft gibt. 

Als Erbe kommt man in Hinsicht auf die Erbschaftssteuer stets in den Genuss eines gewissen Freibetrages, so dass Erbschaften nicht zwingend versteuert werden müssen. Wird der gesetzliche Freibetrag überschritten, hängt es von der Höhe der Erbschaft und der jeweiligen Steuerklasse ab, welchen Prozentsatz der betreffende Erbe als Erbschaftssteuer an den Fiskus abführen muss. Hierbei sind natürlich noch weitere Werte relevant wie beispielsweise ein Grundbucheintrag mit einem Wohnrecht, einer Hypothek oder der Jahreswert beim Nießbrauch.

Bei den meisten Vermögenswerten stellt sich kaum die Frage nach dem Wert, da dieser mehr oder weniger auf der Hand liegt. Bei Immobilien und Grundstücken kann dies aber anders sein, so dass die Bodenrichtwerte hier Abhilfe schaffen und als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer dienen, damit jeder Erbe gleichbehandelt wird. Etwaigen Spekulationen oder übertriebenen Forderungen wird hierdurch Einhalt geboten. Um im Vorfeld festzustellen, ob und wenn ja in welcher ungefähren Höhe Erbschaftssteuer zu entrichten ist, sollten sich Erben daher mit den Bodenrichtwerten beschäftigen und entsprechende Auskünfte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte einholen.

Sarah Greszat am 30.04.2012


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