
Besteuerung von Erbschaften
Der Tod eines Angehörigen oder Freundes ist stets eine traurige Sache, die einem vor Augen führt, wie vergänglich das Leben ist. Einen geliebten Menschen zu verlieren, erweist sich immer als schwerer Schicksalsschlag, so dass die Trauer zunächst übermächtig ist und das Denken bestimmt. Im Zuge der Trauerbewältigung muss man jedoch lernen, mit diesem Verlust zu leben, schließlich geht das Leben weiter. Obgleich der Schmerz über den Tod eines Angehörigen im ersten Moment unüberwindbar erscheint und keine weiteren Emotionen zulässt, müssen sich die Trauernden dennoch darüber im Klaren sein, dass es einige Dinge zu regeln gilt.
Verstirbt ein Mensch steht schließlich auch immer eine Erbschaft an, da dessen Hab und Gut auf die Hinterbliebenen übergeht. Als Erbe tritt man die Rechtsnachfolge des verstorbenen Erblassers an und erwirbt im Zuge dessen Rechte und Pflichten am Nachlassvermögen. Dies bedeutet in der Praxis, dass man einerseits Eigentümer des Vermögens wird und andererseits auch mit einer Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten, wie einer beim Haus erben darauf ruhenden Hypothek, einsteht. Dennoch muss niemand Schulden erben, in diesem Falle kann man - neben vielen weiteren Möglichkeiten im BGB Erbrecht - das Erbe ausschlagen.
Erbschaftssteuer in Deutschland
Abgesehen von der Rechtsnachfolge, die stets mit einer Erbschaft verbunden ist, sollte man auch der Erbschaftssteuer Beachtung schenken. Der deutsche Gesetzgeber sieht grundsätzlich eine Besteuerung von Erbschaften vor und hat hierzu das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz juristisch verankert. Vor allem viele Laien fürchten daher im Zuge einer Erbschaft die Besteuerung in Form der Erbschaftssteuer.
Die deutsche Erbschaftssteuer ist jedoch keineswegs ein Grund zur Panik, darf aber natürlich auch nicht außer Acht gelassen werden. Als Erbanfallsteuer ist die Besteuerung unmittelbar mit dem Erwerb des Erbes durch den jeweiligen Erben verknüpft. Der deutsche Gesetzgeber sieht im Erbschaftssteuergesetz verschiedene Freibeträge vor, so dass nicht bei jeder Erbschaft automatisch auch Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Liegt der Erwerb von Todes wegen eines einzelnen Erben aber über dem gesetzlichen Freibetrag, muss dieser Erbschaftssteuer an den Fiskus abführen.
Wie hoch der jeweilige Freibetrag ist, hängt im Wesentlichen vom Verhältnis zwischen dem betreffenden Erben und dem verstorbenen Erblasser ab. Während der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro geltend machen kann, ist beispielsweise für jedes Kind oder Stiefkind ein Freibetrag von 400.000 Euro vorgesehen, sodass alle hierunter fallenden Erbmassen von der Besteuerung frei bleiben. Aus dem Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben ergibt sich außerdem die Erbschaftssteuer - Steuerklasse, die für die Höhe der zu entrichtenden Erbschaftssteuer entscheidend ist, sofern der jeweilige Freibetrag überschritten wird und somit eine Erbschaftssteuerpflicht gegeben ist.
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